Badegewässerrichtlinie
Ob Badegäste gefährdet sind, hängt vom Verschmutzungsgrad des Wassers, also von der Konzentration der Krankheitserreger ab.
Deshalb nehmen die zuständigen Kommunen vier bis sechs Mal in der Badesaison Gewässerproben und lassen sie im Labor untersuchen.
Seit 2006 gilt eine neue Badegewässerrichtlinie in Europa
[2006/7/EG], die Deutschland bereits seit 2008 umsetzt. Bewertet wird nach zwei einfach nachzuweisenden mikrobiologische Parametern, Escherichia coli
[E.coli] und Intestinale Enterokokken
[IE].
Diese Bakterien sind eindeutige Indikatoren für fäkale Verunreinigungen. Ihre Konzentration gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist.
Aufgrund der Messwerte stufen alle EU-Länder ihre Strände und Badestellen gleichermaßen in folgende Qualitätskategorien ein: „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ und „mangelhaft“.
Ab welchem Wert ein Badeverbot verhängt wird, regeln jedoch ausschließlich die jeweiligen Länder.Für deutsche Küstengewässer an Nord- und Ostsee gilt: Ab einer Konzentration von 700 Intestinalen Enterokokken beziehungsweise 1800 Escherichia coli pro 100 Milliliter Wasser ist von einer akuten Gesundheitsgefährdung auszugehen und das Baden nicht mehr erlaubt.
Zum Vergleich: Weitaus strikter zeigen sich zum Beispiel unsere südlichen Nachbarn in Italien. Schon seit 1982 wird im beliebten Urlaubsland der Deutschen bereits eine Überschreitung von 100 Bakterien je 100 Milliliter Wasser zum Anlass für ein Badeverbot genommen – nicht nur doppelt oder dreifach, sondern im Falle von E.coli gar ein 18 Mal strengerer Wert als in Deutschland.