"Diese letztinstanzliche Gerichtsentscheidung ist eine erneute schallende Ohrfeige für Andreas Scheuer, der im Dieselabgasskandal durch die Nichtveröffentlichung ihm vorliegender Fakten den VW-Betrugskonzern schützt und Millionen betroffene Fahrzeughalter schädigt. Allein mit der Baureihe EA 189, um die es bei diesen Akten geht, wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die nun mit behördlichem Segen besonders in der kommenden kalten Jahreszeit für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH hatte bereits vor fünf Jahren die Überlassung der Akten eingefordert, was der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt und das Kraftfahrt-Bundesamt verweigerten. Im Frühjahr 2016 übersandte das Kraftfahrt-Bundesamt nur eine praktisch komplett geschwärzte knapp 600-seitige Akte. Daraufhin erhob die DUH Klage auf "Entschwärzung" und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben. Das VG Schleswig entschied im April 2018 im Sinne der DUH, jedoch stellten das beklagte Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit dem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des OVG Schleswig wird dieser Antrag abschließend abgelehnt, das Urteil von 2018 ist somit rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens war das Begehren der DUH auf Einsicht in den Schriftverkehr zwischen KBA und VW bezüglich der vom KBA erlassenen Rückrufanforderung von VW Diesel Pkw der Motorbaureihe EA 189 der Abgasnorm Euro 5. An diesem Modell hatte sich im September 2015 nach den Ermittlungen und Verfahren der US-amerikanischen Behörden der Abgasskandal in Deutschland entzündet.
"Das Gericht macht in seinem Beschluss deutlich, dass es sich bei den Unterlagen nicht um interne Kommunikation handelt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Absprachen es zwischen KBA und VW im Herbst 2015 gab." so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Quelle:
Deutsche Umwelthilfe
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