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Umweltminister Wenzel fordert umgehende Veröffentlichung aller Studien zur möglichen Krebsgefährdung von Glyphosat
19|05|2016



Hat sich die Pestizidlobby wieder einmal durchgesetzt?

Mehr Transparenz bei Studien zu Glyphosat forderte Umweltminister Stefan Wenzel am Mittwoch in Hannover.

"Die Menschen sollten sich selbst ein Bild darüber machen können, ob Glyphosat für sie eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellt", sagte Wenzel. "Es geht um die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen, da kann es nicht sein, dass Studien, die nicht ins Bild passen, als "unzulässig" abgelehnt werden."

Eine Untersuchung des Epidemologen Prof. Eberhard Greiser, emeritierter Lehrstuhlinhaber an der Universität Bremen, hatte hervorgehoben, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung [BfR] das Pestizid Glyphosat in einer Studie zwar als unbedenklich eingestuft habe. Diese Studie war im Rahmen eines Zulassungsantrags für die Europäische Futtermittelagentur [EFSA] erstellt worden. Gleichzeitig habe das BfR jedoch diverse in Fachzeitschriften veröffentliche Fachgutachten als "unzulässig" abgelehnt. Letztere hätten laut Greiser den auch von der Internationalen Krebsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation [WHO] geäußerten Krebsverdacht gegen Glyphosat erhärtet.

Umweltminister Wenzel wies darauf hin, dass Prof. Greiser auf einer Anhörung des Niedersächsischen Landtages im Januar 2016 etliche Beispiele vorgelegt habe, die die fachliche Integrität des BfR berührten. Dass sich das BfR insbesondere auf bis heute noch nicht veröffentlichte Studien der Industrie stütze, die angeblich den Krebsverdacht widerlegten, sei demnach ein Verstoß gegen die notwendige Transparenz bei diesem Thema.

Angesichts der nach wie vor offenen Fragen zu Glyphosat halte Wenzel deshalb eine Zulassungsverlängerung für Glyphosat, wie sie die EU-Kommission für die morgige Sitzung des EU-Ausschusses für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anstrebe, für nicht hinnehmbar, so der Minister weiter.

Quelle: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


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