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Obama in den Knast
01|10|2014



Die totale Überwachung wird jetzt auch gesetzlich manifestiert.

Sympathisanten vor Gericht

"Die ganze Härte des Strafrechtes", wird zu Zeit den Menschen in Schlagzeilen versprochen, die möglicherweise den "Islamischen Staat [IS]" irgendwie unterstützen. Und das könnte vielleicht gut sein, wenn man denn Beweise hätte und wenn denn das Gesetz für alle gelten würde. Aber vorläufig wird über die weitere Verschärfung eines Gesetze-Instrumentariums gequatscht - Ausbürgerung, Pässe kennzeichnen oder aber auch Pass-Entzug sind im Gerede - ohne dass es Greif- und Beweisbares gibt. Außer man wolle den "Erkenntnissen" jener Behörden glauben, die jahrelang Nazi-Terroristen im eigenen Land nicht haben erkennen können, selbst wenn sie auf ihrem Schoß saßen.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist längst mit Paragraphen bestückt, die von der Annahme einer terroristischen Vereinigung und von der Annahme einer Mitgliedschaft in solch einer Vereinigung ausgehen, um von der Annahme der Annahme ausgehend eine radikale Totalüberwachung auszulösen, die in der Vergangenheit zu nicht mehr als drei Prozent gerichtlicher Urteile geführt hat. Aber in den anderen 97 Prozent der Fälle wurde prima überwacht und die unbescholtene Bevölkerung konnte zu 100 Prozent eingeschüchtert und manipuliert werden.

Schon der § 89a, der die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" reklamiert, kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Es muss sich im Straffall um eine "Tat gegen das Leben handeln für deren Begehung nicht unerhebliche Vermögenswerte gesammelt, entgegengenommen oder zur Verfügung gestellt werden". Erweitert wird dieses juristische Werkzeug um den § 129a, der die Bildung terroristischer Vereinigungen mit weiteren zehn Jahre für Leute in Aussicht stellt, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet" sind "Mord [§ 211] oder Totschlag [§ 212] oder Völkermord [§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches] oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit [§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches] oder Kriegsverbrechen [§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches]" zu begehen.

Wenn also einer irgendwo auf der Welt anderen befiehlt auf einen Knopf zu drücken, um mittels einer Drohne andere ohne Gerichtsverfahren umzubringen, wäre er in Deutschland eigentlich des Mordes schuldig. Wenn der selbe Mörder in seinem Haushalt "Vermögenswerte" ansammelt, um in anderen Ländern "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu begehen, wie zum Beispiel wahllose Bombardements, bei denen Menschen ohne Beweis und Verfahren getötet werden, müsste er auf deutschem Boden inhaftiert werden. Auch Kriegsverbrechen jener Art, wie sie in Libyen oder Syrien von den USA begangen wurden und werden, müssten, wäre Barrack Obama Deutscher, zu Verfahren und Strafen gegen den US-Präsidenten führen.

Nun besitzt Obama nicht die deutsche Staatsbürgerschaft und schon eine Festnahme, um den US-Präsidenten auf deutschem Boden zu befragen bevor man ihn einem internationalen Gerichtshof überstellt, würde die US-Armee dazu bewegen, zu ihren vielen Verbrechen ein weiteres zu begehen: "Mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen", wie es so gründlich im § 129a formuliert wird. Zudem ist auch die deutsche Armee in einer solch schlampigen Verfassung, dass sie kaum den dauernd Kriege führenden US-Truppen widerstehen könnte.

Aber was ist mit all den Sympathisanten und Unterstützern jener USA genannten kriminellen Vereinigungen in Deutschland? Wenn man Obama schon nicht belangen kann, müsste man nicht den Sympathisanten-Sumpf in Deutschland austrocknen? Jene Merkel und Steinmeier, jene Atlantiker in den Medien, jene NATO-Agenten, die nicht nur gegen deutsche Gesetze sondern auch gegen deutsche Interessen handeln und uns in die terroristischen Aktivitäten der USA verwickeln, müssen vor Gericht. Um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Die Gesetze sind vorhanden. Sagt doch der Gesetzestext deutlich "Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland“. Eine Verschärfungsdebatte erscheint unter diesen Bedingungen nicht nötig. Wir wollen doch Frau von der Leyen nicht den Pass entziehen. Außer sie wollte sich der Justiz durch eine Flucht in den Irak entziehen.

Uli Gellermann | rationalgalerie

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