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Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen falscher Angaben zur Entsorgung von LED-Leuchtkörpern 14|07|2016
Nicht nur die erste Generation von Energiesparlampen war schadstoffarm.
Amazon bewirbt LEDs als schadstofffrei und empfiehlt Verbrauchern deren ordnungswidrige Entsorgung im Restmüll – LEDs müssen nach dem Elektrogesetz getrennt gesammelt und separat entsorgt werden – Nachdem Amazon sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, beschreitet die DUH den Gerichtsweg zum Stopp der Falschinformation und verklagt das Unternehmen vor dem Landgericht München
Die DUH hat Amazon im Mai 2016 dazu aufgefordert, die rechtswidrigen Entsorgungshinweise und die falsche Bewerbung von LEDs zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da Amazon diese verweigerte, hat die DUH am 15. Juni 2016 Klage beim Landgericht München eingereicht.
"Amazon verstößt gegen Recht und Gesetz, um Kosten zu sparen und Gewinne zu maximieren. Weil Amazon keine LEDs für eine sachgerechte Entsorgung zurücknehmen möchte, werden Verbraucher mit falschen Entsorgungshinweisen getäuscht und zu gesetzwidrigem Verhalten aufgerufen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer, ergänzt: "Ausgediente LEDs gehören nicht in den Restabfall, sondern müssen getrennt erfasst werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, ausgediente LEDs bei kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Große Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte müssen ab dem 24. Juli 2016 alle Elektrokleingeräte, wie etwa LEDs in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen."
Quelle: Deutsche Umwelthilfe
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