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Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für saubere Luft in Limburg ein
10|08|2016



Saubere Luft, nicht ganz so selbstvertständlich, wie man glaubt.

Hessische Landesregierung verweigert trotz rechtskräftigem Urteil wirkungsvolle Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Limburg – Lautes Schweigen der Landesregierung beim Dieselgate – Limburger Bürger weiterhin schutzlos dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid ausgesetzt – DUH will mit der Zwangsvollstreckung wirksames Gesamtkonzept mit Umweltzone und Diesel-Fahrverboten durchsetzen

Seit der Grenzwertsetzung im Jahr 2010 wird an fast allen verkehrsnahen Messstationen in Limburg der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid überschritten. Hauptverursacher sind Dieselfahrzeuge. Das Hessische Umweltministerium ist nach geltendem Recht dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan von 2012 nachzubessern, damit die Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden. Nachdem sich die Landesregierung geweigert hat, einem entsprechenden Antrag der Deutschen Umwelthilfe [DUH] nachzukommen, klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband im Februar 2015 vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Trotz eines zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils vom 30. Juni 2015, verweigert das Ministerium die rechtzeitige Vorlage eines Entwurfs zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Am 4.8.2016 stellte die DUH daher einen Antrag auf Zwangsvollstreckung.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in seinem Urteil im Juni 2015 eindeutig die Einführung einer Umweltzone gefordert. Zudem müsse ein auf die Grenzwerteinhaltung gerichtetes Gesamtkonzepts einschließlich einer Auflistung und Quantifizierung aller geeigneten Maßnahmen vorgelegt werden. Für einige konkrete Maßnahmen, wie Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, die Einführung eines Bürgertickets oder einer City-Maut, hatte das Gericht konkrete Prüfaufträge formuliert. Weder die Prüfung einzelner Maßnahmen noch die Fortschreibung des für Limburg geltenden Luftreinhalteplans sind bislang erfolgt.

"Leider unterscheidet sich die Luftreinhaltepolitik der schwarz-grünen Landesregierung nur wenig von der der Vorgängerregierung. Obwohl mehr als ein Jahr seit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vergangen ist, verweigert das Hessische Umweltministerium den Limburger Bürgern den Schutz vor Dieselabgasen. Umweltministerin Priska Hinz lehnt Diesel-Fahrverbote ab und schweigt laut beim Thema Dieselgate und den illegalen Abschalteinrichtungen der hessischen Adam Opel AG. Diese Untätigkeit zu Lasten der Gesundheit der Bürger muss ein Ende haben", fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die bereits in 82 Städten eingeführten Umweltzonen seien bewiesenermaßen ein bewährtes Mittel gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid. "Wir sehen die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als letztes Mittel, um die zuständige Behörde zur Ausübung ihrer Pflichten zu zwingen. Wirksame Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung sind überfällig und werden nun über die  von uns eingeleitete Zwangsvollstreckung beschleunigt", so Resch weiter.

"Diese Steinzeitsituation in Sachen Luftreinhaltepolitik darf nicht länger toleriert werden. Selbst die Einführung einer Umweltzone, die in 82 anderen deutschen Städten bereits erfolgreich zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beigetragen hat, wird in Limburg weiter verschleppt. Der hohe Durchgangsverkehr fließt weiter ungestört durch die Stadt. Leidtragende sind die Bürger der Stadt, die Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und ein erhöhtes Krebsrisiko zu befürchten haben", erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der Klage vertritt.

Mit dem am 4.8.2016 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellten Antrag auf Vollstreckung des Urteils vom Juni 2015 soll dem Ministerium in einem ersten Schritt die Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro angedroht werden, sofern nicht innerhalb einer festgesetzten Frist der Luftreinhalteplan nachgebessert wird. Sollte auch dies nichts nutzen, kann das Zwangsgeld von 10.000 Euro wiederholt festgesetzt werden. Erwirkt auch dies keine Änderung, kann auf die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten der Zivilprozessordnung übergegangen werden, die als letztes Mittel die Verhängung von Zwangshaft gegen den Behördenleiter vorsehen.


Quelle: Deutsche Umwelthilfe



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