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Hornbach verpflichtet sich, keine Energiesparlampen mit unzulässigen Quecksilberwerten mehr zu verkaufen
25|10|2011



In Sachen Ökologie müssen manche Unternehmen zu ihrem Glück gezwungen werden.

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. [DUH] erkennt Hornbach an, den Verkauf von Energiesparlampen mit mehr als 5 Milligramm Quecksilber zukünftig zu unterlassen – DUH begrüßt Entscheidung von Hornbach, die Verantwortung für alle verkauften Energiesparlampen zu übernehmen

Die Hornbach-Baumarkt AG verpflichtet sich, zukünftig nur Energiesparlampen zu verkaufen, welche die geltenden Grenzwerte für Quecksilber nicht überschreiten. Das geht aus einem am Freitagnachmittag an die Deutsche Umwelthilfe e.V. [DUH] geschickten Schreiben hervor. Wenige Stunden nach der Veröffentlichung einer DUH-Pressemitteilung hatten die Rechtsanwälte von Hornbach die Umweltorganisation darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie den durch die DUH vor dem Landgericht Landau geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung des Verkaufes von hoch belasteten Energiesparlampen in vollem Umfang anerkennen.

„Es ist zu begrüßen, dass die Baumarktkette Hornbach durch seine Anerkenntnis des Unterlassungsanspruches in Zukunft die volle Verantwortung für alle bei ihr angebotenen Energiesparlampen übernimmt", so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Als Baumarktkette nimmt sich Hornbach damit selbst in die Pflicht und erklärt sich zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Interesse des Verbrauchers bereit. Resch kündigt weitere Quecksilber-Untersuchungen von Energiesparlampen an.

Hornbach wird nun im Wege eines Anerkenntnisurteils verurteilt, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die den Grenzwert für Quecksilber einhalten. Im Falle eines Verstoßes drohen hohe Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger [Geulen & Klinger, Berlin], der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Hornbach steht nun unter verstärkter Beobachtung. Es ist zu hoffen, dass die drohenden Strafen dazu führen, dass Hornbach die Verantwortung für seine Produkte zukünftig besser wahrnimmt als in der Vergangenheit.“

Hintergrund der Auseinandersetzung waren stark erhöhte Quecksilberwerte in bei Hornbach erworbenen Energiesparlampen. In Laboranalysen von Lampen der Hornbach-Eigenmarke Flair Energy konnten in allen Fällen Grenzwertüberschreitungen der giftigen Substanz festgestellt werden. Eine der untersuchten Lampen wies bis zu 13 Milligramm Quecksilber pro Lampe auf – fast das Dreifache des zugelassenen Werts. Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber. Europaweit dürfen sie aber nicht mehr als 5 Milligramm des giftigen Metalls enthalten, ab 1. Januar 2012 nicht mehr als 3,5 Milligramm.

Nachdem die Hornbach-Baumarkt AG sich zunächst nur verpflichtete, keine Energiesparlampen der von ihr vertriebenen Eigenmarken mit mehr als der zugelassenen Menge Quecksilber zu verkaufen, hatte die DUH im August eine Klage beim Landgericht Landau in der Pfalz eingereicht. Ziel der Klage war es, dass Hornbach die Verantwortung für alle in seinen Baumärkten vertriebenen Energiesparlampen übernimmt, nicht nur für die Eigenmarken.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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