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Atomkraft: Gericht gibt DUH im Streit um Akteneinsicht gegen Justizministerin Recht
11|06|2011



Die Kehrseite der FDP, die leibhaftige Intransparenz: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] muss interne Unterlagen über ihre Kehrtwende in der Laufzeitenfrage im Sommer 2010 an Deutsche Umwelthilfe herausgeben – DUH-Geschäftsführer Baake: „Ausgerechnet die liberale Justizministerin muss vom Gericht gezwungen werden, die Informationsrechte der Bürger zu wahren.“ – DUH fordert Ministerin auf, endlich für Transparenz zu sorgen und auf Rechtsmittel zu verzichten

Eine unvermittelte und bis heute rätselhafte Kehrtwende von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] vor der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke im vergangenen Sommer steht möglicherweise vor der Aufklärung.

Am Donnerstag verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin das Bundesjustizministerium nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung, der Deutschen Umwelthilfe e. V. [DUH] in vollem Umfang Einsicht zu gewähren in alle einschlägigen Vermerke der Arbeitsebene, aber auch in Vorlagen für den Staatssekretär und Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger selbst. [AZ: 2K46.11]

Die Umweltorganisation hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, IFG, Einblick verlangt in interne Vermerke und sonstige Schriftstücke, die sich mit der Frage beschäftigen, was unter einer „moderaten Laufzeitverlängerung“ zu verstehen sei. Dabei ging es im Kern um die juristisch umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden könne. Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Akteneinsicht seit Herbst 2010 unter anderem mit der Begründung verweigert, diese würde die „Funktionsfähigkeit der Bundesregierung“ gefährden. Daraufhin klagte die DUH vor dem Verwaltungsbericht Berlin auf Herausgabe der Akten und erhielt nun Recht.

Der Richterspruch könnte eine bisher ungeklärte Merkwürdigkeit in dem an Merkwürdigkeiten reichen Entscheidungsprozess der Bundesregierung zur Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke im vergangenen Jahr erhellen. Mitte August 2010 hatte sich das Justizministerium Medienberichten zufolge auf maximal zwei Jahre und vier Monate als „moderate“ und in der Konsequenz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtige Laufzeitverlängerung der alternden Meiler festgelegt. Zwei Wochen später jedoch stimmte die Verfassungsministerin plötzlich einer Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zu – also einer sechsmal längeren Frist.

„Welche juristischen Gründe Frau Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu diesem spektakulären Kurswechsel veranlasst haben, ist auch nach Fukushima und der Kehrtwende der Bundesregierung in ihrer Atompolitik von öffentlichem Interesse. Wir wollen wissen, wie die Entscheidung zustande kam, ob sie juristisch begründet war oder ob das Verfassungsressort sich durch politischen Druck zu dem Positionswechsel pressen ließ“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er forderte Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf, nun „umgehend die Geheimniskrämerei zu beenden, auf Rechtsmittel gegen den Richterspruch zu verzichten und damit die Transparenz zuzulassen, die der Öffentlichkeit zusteht.“

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, die die Klage vor dem VG Berlin vertrat und auch Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH ist, wies auf die übergeordnete Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Bundesjustizministerium hin. „Der Fall hat Pilotcharakter für andere Verfahren, in denen es um die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen intransparente Entscheidungsprozesse von Regierungen geht.“

In dem Verfahren vor dem VG Berlin musste zum einen die Frage geklärt werden, ob die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen unter das IFG fällt oder ob diese als „Regierungstätigkeit“ der Geheimhaltung unterliegt. Zum anderen mussten die Richter entscheiden, ob die von der DUH erbetenen Akten in den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ fallen und möglicherweise aus diesem Grund ein Akteneinsichtsrecht ausgeschlossen ist.

Die Richter lehnten eine Differenzierung zwischen Verwaltungs- und Regierungstätigkeit schließlich ab und entschieden, dass der DUH Einsicht in die von ihr angeforderten Unterlagen gewährt werden muss. Das gelte nicht nur für Vermerke der Arbeitsebene im Ministerium, sondern ausdrücklich auch für Ministervorlagen und Vorlagen an den Parlamentarischen Staatssekretär. Ausgenommen von der Pflicht zur Einsichtsgewährung seien lediglich Kabinettsvorlagen, die die DUH allerdings auch nicht verlangt hatte. Ziehm: „Das Urteil ist nicht nur ein schöner Erfolg für die DUH, sondern letztlich auch für die Demokratie. Es ist geeignet, Politik auch auf höchster Ebene transparenter zu machen.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe


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