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Seltsame Antwort aus Hannover 29|08|2009
Widersprüchliche Aussagen treffen auf seltsame Antworten rund um den JadeWeserPort.
Belügt der Wilhelmshavener Oberbürgermeister den Rat der Stadt Wilhelmshaven?
Vor der Beschlussfassung des Rates 12 Mio. Euro in Infrastrukturmaßnahmen JadeWeserPort zu investieren, wurde von uns am 07.08.2009 der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff angeschrieben.
Wieder einmal auf Wahlkampftour, fand er leider nicht die Zeit für eine Antwort, und leitete das Schreiben an das Wirtschaftsministerium weiter.
Abgesehen davon, dass eine Antwort von Herrn Wulff sicher schöner gewesen wäre, ist aber das Wirtschaftministerium auch kein schlechter Ansprechpartner.
In unserem Anschreiben schilderten wir kurz die Zusammenhänge beim Grundstückgeschäft der Stadtwerke Wilhelmshaven.
Auch schilderten wir, dass die JadeWeserPort Immobiliengesellschaft den Kaufvertrag nur dann unterzeichnen will, wenn die Stadt im Gegenzug den vollen Kaufpreis in den JWP investiert.
Und die Antwort ist kurz und bündig: Die niedersächsische Staatskanzlei hat mir Ihr an Herrn Ministerpräsident Wulff gerichtetes Schreiben vom 7. August 2009 mit der Bitte um direkte Beantwortung zugeleitet: Zitat: "Zu den von Ihnen erhobenen Vorwürfen darf ich Ihnen mitteilen, dass sie sachlich jeder Grundlage entbehren."
Für die Antwort gibt es zwei Möglichkeiten zu Interpretation: 1. Man will nichts sagen 2. Man will sagen, dass unsere Angaben jeder Grundlage entbehren, was dort auch geschrieben steht.
Die erste Möglichkeit könnte plausibel sein: Würde an ein Grundstücksgeschäft zwischen einer landeseigenen Gesellschaft und der Stadtwerke Wilhelmshaven die Forderung einer Investition seitens der Stadt gebunden sein, müsste diese Forderung Bestandteil des Vertrages sein. Das kann aber wohl kaum Vertragsinhalt zwischen Land und Stadtwerke sein. Die Landesgesellschaft, die Stadtwerke und die Stadt sind drei ganz verschiedene Adressen.
Da eine solche Kopplung sicher rechtliches Glatteis bedeuten würde, will man das einfach nicht auch noch schriftlich zugeben. Die zweite Möglichkeit würde aber folgendes bedeuten: Die von uns gemachten Angaben über das Koppelgeschäft Grundstücksverkauf nur, wenn die Investition durch die Stadt erfolgt entbehren tatsächlich jeglicher Grundlage. Dann hätte der OB aber den Rat belogen, als er genau diese Kopplung von Verkauf und Investition als Vorgabe aus Hannover darstellte und dies durch Verlesen eines Schriftstückes belegte. Wir fragen da weiter nach !
Joachim Tjaden | BASU
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