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Initiative Freier Strandzugang: Bericht von der Veranstaltung am 30.10.12 im Bürgerhaus Schortens 01|11|2012
Im Sommer 2012 begann die Initiative mit einer pressewirksamen Demonstration in Hooksiel auf sich aufmerksam zu machen.
„Die Gesetzesentwürfe von Grünen und Linken für freien Strandzugang“
Im Juli haben Grüne und Linke Gesetzesentwürfe für freien Strandzugang im Niedersächsischen Landtag eingebracht.
Beide Anträge übernehmen wörtlich folgende Formulierungen aus den Naturschutzgesetzen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:
„Jeder darf den Meeresstrand auf eigene Gefahr betreten und sich dort aufhalten.“
Soweit die Kommunen gebührenpflichtige Strandbäder abteilen dürfen, „ist ein angemessenes Verhältnis zwischen abgabepflichtigem Strand und abgabefreiem Strand zu gewährleisten“.
Ein angemessenes Verhältnis erfordert, dass es ausreichend freie Strände gibt, die gut erreichbar und landschaftlich attraktiv sind. Davon kann in Niedersachsen bislang keine Rede sein. Bei uns sind im Gegenteil alle Sandstrände von Emden bis Cuxhaven, soweit sie sich in öffentlicher Hand befinden und zum Baden eignen, gebührenpflichtig. Entweder zahlt man Strandeintritt oder wie auf den Inseln Tageskurbeitrag. Nicht einmal Spaziergänge am Strand, Wattwanderungen oder der bloße Gang ans Wasser sind frei. Das widerspricht dem allgemeinen Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach das Betreten der freien Landschaft allen gestattet ist. Freie Landschaft ist unbebaute Landschaft und Strände sind in der Regel schon deshalb unbebaut, weil dort nicht gebaut werden kann oder darf. Also müssen Strände in der Regel frei betretbar sein. Bewirtschaftung oder Reinigung spielen dabei keine Rolle. Unsere Wälder werden auch bewirtschaftet und sauber gehalten und dennoch zählen sie zur freien Landschaft und müssen grundsätzlich frei betretbar sein - selbst private Wälder! Die Initiative Freier Strandzugang freut sich, dass ihr Engagement im Raum Friesland/Wilhelmshaven schon zu Gesetzesinitiativen in Hannover geführt hat. Solange das Land keine zufriedenstellende Situation schafft, geht das Engagement vor Ort aber natürlich weiter. Vom Wangerland wird erwartet, dass die Strandabschnitte ohne Infrastruktur frei gegeben werden. Das sind die Strände in Schillig links ab Deichtreppe und in Hooksiel links ab Kasse FKK-Strand. Vom Landkreis und vom Deichverband wird erwartet, dass alle Zäune, die keine Schafzäune sind, abgebaut werden und dass der Zugang ans Wasser und die Benutzung der seeseitigen Deichsicherungswege überall frei gegeben wird.
Auf der von gut 20 Teilnehmern besuchten Veranstaltung wurde darüber hinaus beschlossen, gegen die Strandgebühr zu klagen. Die juristische Argumentation wird lauten, dass es kein angemessenes Verhältnis von freien und gebührenpflichtigen Stränden gibt und der Zugang zur freien Landschaft, ans Meer und ins Watt dadurch unzumutbar eingeschränkt wird. Rechtsanwalt Adler aus Oldenburg, Fraktionsvorsitzender der Linken im Landtag und Gast auf der Veranstaltung in Schortens, erklärte sich spontan bereit, die Klagevertretung zu übernehmen.
Quelle: Initiative Freier Strandzugang | Facebook
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