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EU-Kommission stuft Bericht über Glyphosat als geheim ein ...
21|08|2015



Darf bald wieder mit dem Segen der EU jahrelang pures Gift auf die Felder ausgebracht werden?

… aber Monsanto hatte Zugang

Die EU-Kommission verweigert den Zugang zu einem Report, den das Bundesinstitut für Risikobewertung [BfR] über das Herbizid Glyphosat angefertigt hat. Einem Schreiben der EU-Kommission an Testbiotech vom 10. August 2015 zufolge unterliegt der Bericht, den die Bundesregierung an die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA übermittelt hat, vollständig der Geheimhaltung. Gleichzeitig kann die EU-Kommission kein übergeordnetes öffentliches Interesse an einer Veröffentlichung der Daten erkennen. Doch dieses Interesse liegt ohne Zweifel vor: Die renommierte Internationale Agentur für Krebsforschung [IARC] der Weltgesundheits­organisation WHO ist zu der Einschätzung gekommen, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist. Dagegen behauptet das BfR in seinem Bericht, dass das Spritzmittel für den Menschen unbedenklich sei."

Wie in dem Brief der Kommission behauptet wird, wäre eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zeitpunkt voreilig und würde den Prozess der Bewertung durch die EFSA unterminieren, die mit der Überprüfung der EU-Zulassung betraut ist. Doch gleichzeitig hatten Monsanto und andere Hersteller von Glyphosat, Zugang zu einem aktuellen Entwurf des Berichtes, datiert vom Januar 2015. In Kenntnis dieses Entwurfes publizierte die Industrie rasch eine Studie, in der behauptet wird, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Diese Studie wurde dann wiederum vom BfR in seinem Abschlussbericht verwendet.

"Die Kommission scheint der Auffassung zu sein, dass es den Prozess der Risikobewertung nicht gefährdet, wenn die Industrie Zugang zu den Daten hat, während unabhängige Experten keinen Einblick haben dürfen", sagt Christoph Then von Testbiotech. "Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Herbizid weltweit, seine Rückstände sind in vielen Lebensmitteln enthalten. Sollte es tatsächlich krebserregend sein, kann es die Gesundheit der VerbraucherInnen erheblich gefährden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass eine vollständige Transparenz in der Risikobewertung von höchstem öffentlichen Interesse ist".

Trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013, nach der die Daten zur Risikobewertung von Herbiziden öffentlich zugänglich gemacht werden müssen [Case T‑545/11], wird die nötige Transparenz bislang weder von der EU-Kommission noch von den Mitgliedsländern gewährt.

Quelle: Testbiotech e.V.


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