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Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit nicht tariffähig 12|12|2009
Schon längst in Wilhelmshaven angekommen: Zeitarbeitsfirmen - das Zukunftseinstellungsmodell der globalisierten Konzerne: Mehr arbeiten für weniger Geld und weniger Sozialleistungen.
DGB begrüßt Beschluss des LAG Berlin
Zu dem Beschluss des LAG Berlin zur Frage der Tariffähigkeit der CGZP erklärte der DGB-Regionsvorsitzender für Ostfriesland-Nördliches Emsland:
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin, das der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit [CGZP] die Tariffähigkeit abgesprochen hat.
Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die CGZP über Jahre hinweg reine Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen hat. Bei der CGZP handelt es sich damit nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert.“
Dies hat die Unwirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge. Stattdessen findet der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die CGZP Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt hat.
Die Entscheidung zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft kann erhebliche Auswirkungen in der Region haben.
Der Anteil der Leiharbeiter an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegt nach Berechnungen des WSI [Wirtschafts- und Sozialpolitisches Institut] in den Landkreisen Aurich [3,72%] und Leer [4,48%] und in der Kreisfreien Stadt Emden [8,44%] deutlich über dem Bundesdurchschnitt [2,5%].
Die Beschäftigten, die nach den Tarifen der CGZP entlohnt wurden können bis zu 3 Jahre rückwirkend Lohnansprüche bis zur Höhe des Lohnes im jeweiligen Einsatzbetrieb geltend machen. Auch Sozialversicherungsabgaben müssen von den Verleihfirmen entsprechend nachgezahlt werden. Für die ausstehenden Sozialversicherungsabgaben können auch die Entleihbetriebe in die Haftung genommen werden.
Der DGB rät...
… Leiharbeitnehmern, die nach CGZP-Tarif entlohnt werden Fordern Sie unverzüglich und schriftlich gegenüber Ihrem Verleiher Equal Pay [Gleiches Geld für gleiche Arbeit] ein! Holen Sie sich Unterstützung beim Deutschen Gewerkschaftsbund oder den Einzelgewerkschaften.
Gewerkschaftsmitglieder können kostenlos Rechtsschutz in Anspruch nehmen!
… den Entleihbetrieben Stellen Sie sicher, dass beim Einsatz von Leiharbeitnehmern keine CGZP-Tarife zur Anwendung gelangen. Andernfalls besteht neben dem Imageverlust die Gefahr, dass Sie für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in Haftung genommen werden.
… den Verleihbetrieben Streichen Sie Bezugnahmeklauseln auf CGZP-Tarife aus ihren Arbeitsverträgen. Bilden Sie Rückstellungen für zu leistende Nachzahlungen.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund | Ostfriesland - Nördl. Emsland
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