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Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Kaffeeröster
22|12|2009



Und wir dachten immer nur Banker zocken, oder Hedge-Fonds-Manager, oder Ölspekulanten, oder...oder...oder...

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 159,5 Mio. € gegen drei Kaffeeröster und sechs verantwortliche Mitarbeiter wegen Preisabsprachen verhängt.

Bei den drei Unternehmen handelt es sich um die Tchibo GmbH, Hamburg, die Melitta Kaffee GmbH, Bremen, und die Alois Dallmayr Kaffee oHG, München.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein Gesprächskreis bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Der Gesprächskreis hatte vor allem den Zweck, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte [Filterkaffee, zeitweise auch Ganze Bohne-Produkte, Espresso und Kaffeepads] bei den Endverkaufs- und Aktionspreisen [„Preisarchitektur“] aufrechtzuerhalten.

Um dies zu erreichen, sprachen die Kaffeeröster im o.g. Zeitraum Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab; dies galt insbesondere für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008. Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 konnten alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt werden.

Die Absprachen wirkten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher aus, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endverbraucher weitergegeben hat. So führten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1,- € pro 500g-Packung.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Neben den nun abgeschlossenen Verfahren hat das Bundeskartellamt im Januar 2009 weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich [Gastronomie, Großabnehmer, etc.] und gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino eingeleitet.

Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres abgeschlossen werden. Nähere Angaben zu diesen Verfahren sind aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht möglich.

Quelle: Bundeskartellamt


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