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Zeichen stehen auf 100% Rückzahlung ab 2007
04|11|2010



Vielleicht sollten Vorstände auch ´mal für ihre Kunden entscheiden und nicht immer im Sinne des größtmöglichen Konzerngewinns.

Stadt Schortens möglicher Hauptnutznießer als Zahlungsverweigerer für die Zeit davor

Es wird immer enger für die EWE. Das OLG Oldenburg ist offenbar der Auffassung, dass sämtliche Gaspreiserhöhungen der EWE seit 2004 unrechtmäßig waren. „Für die Zeit ab April 2007 seien den Kunden die Preiserhöhungen zu 100 Prozent zurückzuerstatten. Da müssten sie sich nicht mit dem vom Vermittler Scherf vorgeschlagenen Kompromiss zufrieden geben.“ [NWZ/WZ/Jeversches Wochenblatt vom 3.11.2010]

Für die Zeit bis 2007 soll EWE zwei Drittel der Preiserhöhungen zurückzahlen, schlagen die Richter als Vergleich vor. Und das auch nur aus Mitleid, damit EWE nicht völlig im Regen stehen bleibt, nachdem die Kläger bisher alles gewonnen haben.
 
Drei Wochen hat EWE Zeit, diesem Vergleich zuzustimmen. Falls nicht, wird das Gericht am 14. Dezember ein Urteil fällen. Das wird für EWE nicht besser ausfallen. Das OLG erwägt sogar, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil die EWE-Verträge intransparent seien und dem Verbraucherschutz nicht genügen. Mit möglicherweise „katastrophalem Ergebnis“ für die EWE, so die OLG-Richter.
 
Von dem Vergleich oder Urteil über die Preiserhöhungen vor 2007 dürften nur diejenigen profitieren, die geklagt oder die Zahlung der Preiserhöhungen verweigert haben. Hauptnutznießer könnte hier die Stadt Schortens werden, die seit 2005 die Zahlung der Gaspreiserhöhungen verweigert und inzwischen 500.000 € auf einem eigens dafür eingerichteten Sonderkonto bunkert. Für Kunden, die immer bezahlt oder nur Widerspruch eingelegt haben, dürften Ansprüche aus der Zeit vor 2007 dagegen verjährt sein.
 
Dafür steht den Kunden die Rückzahlung der Preiserhöhungen seit 2007 nach Auffassung des OLG aber zu 100% zu! Mit der freiwilligen EWE-Rückzahlung von nur 40% [„Scherf-Kompromiss“] muss sich niemand zufrieden geben.
 
Die Interessengemeinschaft Energie Schortens stellt allen Interessierten ein Formular mit Rechenblatt zur Verfügung, mit dem jeder Kunde seinen vollen Anspruch ausrechnen und der EWE präsentieren kann. Das Formular kann per Email bei janto.just@online.de angefordert werden.
 
Freundliche Grüße
Janto Just

Quelle: Interessengemeinschaft Energie Schortens


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