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Grüne lassen Fäkalieneinleitungspraxis in Wilhelmshaven prüfen
18|11|2010



Die Grüne Landtagsfraktion beim Besuch des Banter Siels am Wilhelmshavener Südstrand im September 2010.

Nach einer entsprechenden Ortsbesichtigung im Sommer [in Wilhelmshaven] auf Grund der im März rechtsgültig gewordenen Novellierung des Bundeshaushaltswassergesetzes ist es notwendig, die Rechtmäßigkeit der Einleitungsgenehmigung durch die Bezirksregierung 2001 zu überprüfen.

Da das inzwischen für 2 Millionen Euro installierte „Feinsieb “ zwei Zentimeter Abstand zwischen den Stäben hat, kann er die Forderung „keine Einleitung von festen Stoffen“ nicht gewährleisten.

Wird von der Landesregierung dieser Rechtsauffassung entsprochen, muss bei WEB, der Stadtverwaltung und den im Rat vertretenen Parteien völlig neu gedacht und de Ratsbeschluss aus 2008 revidiert werden.

Sollte die Landesregierung diese Rechtsauffassung nicht nur nicht bestätigen sondern sich möglicherweise sogar vor einer rechtlichen Festlegung drücken, werden die Grünen in Wilhelmshaven die Rechtmäßigkeit der Einleitungen gerichtlich überprüfen lassen.

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Im Rahmen der Überprüfung wurde auch eine Anfrage im Landtag gestellt:
Hannover, den 02.11.2010

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Stefan Wenzel und Ina Korter (Grüne)

Unzulässige Mischwasserkanalisation in Wilhelmshaven – Am Südstrand stinkt es zum Himmel – Wilhelmshaven vernachlässigt seit Jahren die notwendige Sanierung und Mo-dernisierung des Abwassersystems.

Die Stadt Wilhelmshaven entwässert einen großen Teil ihres Abwassers im Mischsystem. Bei Starkregen kommt es dort über die Einleitstellen „Banter Siel“ und „Heppenser Siel“ zu Mischwas-ser – Entlastungsabschlägen in den Jadebusen, wobei betont werden muss, dass die Einleitungsstelle „Banter Siel“ unweit des Badestrandes „Südstrand“ liegt. Es ist in den vergangenen Jahren regelmäßig dazu gekommen, dass sich die Abwasserfahne nach den Entlastungsabschlägen im Badegewässer am „Südstrand“ ausgebreitet hat, so dass dort an Badebetrieb nicht mehr zu denken war. Die Abwassereinleitungen der Stadt Wilhelmshaven in den Jadebusen sind in der Kommunalpolitik der Stadt seit mehreren Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema.

Die Stadt Wilhelmshaven beruft sich auf die den Wilhelmshavener Entsorgungsbetrieben erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Weser – Ems vom 05.09.2001 zur Einleitung von Mischwasser aus Regenwasserüberläufen der Mischwasserkanalisation. Entscheidungsgrundlage für diese Einleitgenehmigung war das Arbeitsblatt A 128 der DWA (damals noch ATV), in dem die technischen Randbedingungen für die Einleitung von Mischwasser festgelegt sind. Seitdem leiten die Wilhelmshavener Entsorgungsbetriebe Mischwasser in den Jadebusen ein, was sie auch auf ihrer Website dokumentieren (http://www.web-whv.de/2_271.php). Aus der Dokumentation ist ersichtlich, dass mehr Mischwasser in einer höheren Konzentration als es nach dem Arbeitsblatt A 128 erlaubt wäre, eingeleitet wird. Über die beiden genannten Einleitstellen gelangen bei den Abschlägen Fäkalien, häusliches Abwasser (Grauwasser mit organischen Belastungen wie Küchenabfälle und Medika-mentenrückstände) sowie Straßenstaub, Reifenabrieb, Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Öl – und Benzinrückständen von viel befahrenen Verkehrsflächen über die Straßenentwässerung ebenfalls in das Mischwasserkanalnetz der Stadt Wilhelmshaven. In der Bevölkerung wächst der Unmut darüber: Es hat sich bereits eine Bürgerinitiative gebildet, die gegen die Zustände demonstrieren, das Thema war sogar bereits mehrfach Thema von Fernsehberichten. Durch die Stadt wurde das Institut ITWH aus Hannover im Herbst 2007 schließlich beauftragt, eine Studie zum Thema „Mischwasserkanalisation in Wilhelmshaven“ zu erstellen, die seit 2008 vorliegt. Die Studie empfiehlt im Wesentlichen die Modifikation des bestehenden Mischsystems durch die Schaffung von zusätzlichem Stauraum in Form von zwei unterirdischen Staukanälen. Diese Lösung ist aus Kostengründen bis heute nicht umgesetzt worden. An der Einleitstelle „Banter Siel“ wurde ein sogenanntes „Feinsieb“ angebracht, das mit einer Maschenweite von 2 cm eher als Feinrechen zu bezeichnen ist und nach wie vor feste Stoffe nicht zurückhält.

Es ist also festzustellen, dass in Wilhelmshaven nach wie vor ungeklärte Abwässer und feste Stoffe in Form von Fäkalien und mit Schadstoffen belasteter Straßenschlamm in das Oberflächengewässer Jadebusen eingeleitet werden, um sich ihrer zu entledigen.

Seit 2007 gibt es in Wilhelmshaven eine Bürgerinitiative "Kaiserliche KanalarbeiterInnen", die massiv die Praxis der nicht umweltgerechten Abwasserbeseitigung in Wilhelmshaven anprangert und erreichen will, dass diese untragbaren Zustände von der Stadt abgestellt werden. Insbesondere ist das Einleiten von ungeklärten Abwässern direkt am Südstrand, dem einzigen und somit besonders wichtigen Badestrand für Touristen und Einheimische, mit den Zielen einer touristischen Entwicklung der Stadt unvereinbar. Die Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wilhelmshaven sich mit einer Bürgerinitiative gegen die Haltung der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit zur Wehr zusetzen und auf diesen Weg ihr Recht auf sachgemäße und mit dem Rest von Niedersachsen vergleichbare Standards der Abwasserbehandlung- und Beseitigung durchzusetzen, dürfte ein einmaliger Vorgang in Niedersachsen sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche gesetzlichen Regelungen zur Einleitung von kommunalen Abwässern in die Jade und damit in das Küstengewässer und die Nordsee sind von der Stadt Wilhelmshaven zu beachten?

2. Inwieweit entspricht die Erlaubnis zum „Abschlagen“, Einleiten von ungeklärten Abwässern aus dem Jahr 2001 in die Jade noch der geltenden Rechtslage?

3. Inwieweit verstößt die Einleitung ungeklärter Abwässer in die Jade internationalen, nationalen und niedersächsischen Zielsetzungen zur Reinhaltung der Gewässer insbesondere der Küstengewässer und der Nordsee?

4. Inwieweit ist oder wird die Landesregierung fachaufsichtlich gegenüber der Unteren Wasserbehörde in Wilhelmshaven tätig, um die Einhaltung geltenden Rechts und die Umsetzung der Meeresschutzziele durchzusetzen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten der künftigen touristischen Entwicklung der Stadt Wilhelmshaven vor dem Hintergrund der Situation, dass es dem Schwimmer am Südstrand passieren kann, dass er von seinen eigenen Ausscheidungen „überholt“ wird?

6. Gemeinsam mit der Stadt Wilhelmshaven ist die Landesregierung darum bemüht und setzt dafür auch Finanzmittel ein, dass im Bereich des künftigen einzigen deutschen Tiefwasserhafens JWP hafenaffines Gewerbe und entsprechende Industriebetriebe angesiedelt werden. Welche Auswirkungen auf den Erfolg solcher Ansiedlungen sind zu erwarten, wenn die Stadt Wilhelmshaven potentiellen Investoren kein leistungsfähiges Abwasserbehandlungs- und -beseitigungssystem bereitstellen kann?

Ina Korter | Stefan Wenzel




Werner Biehl
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wilhelmshaven

Quelle: GRÜNE | Wilhelmshaven


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