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Höheren Gaspreisen jetzt widersprechen
24|10|2008



Wiedersprechen Sie jetzt: Eon muß schon  55 Millionen Euro an die Verbraucher zurückzahlen und die geplante Gaspreiserhöhung um zwei Monate verschieben.

Die BfB [Wählergruppe Bürger für Bürger] erläuterte das Gerichtsurteil

Wilhelmshaven/go – schortens – Vor 65 interessierten Zuhörern im Bürgerhaus Schortens erläuterte Janto Just von der Wählergruppe BfB am Dienstag die Bedeutung des OLG-Urteils gegen die EWE vom 5. September. Das Oberlandesgericht Oldenburg habe alle Gaspreiserhöhungen der EWE von 2004 bis 2008 für rechtswidrig erklärt.

Dies aus zwei Gründen: Zunächst enthielten die Verträge der EWE mit den Gaskunden keine Bestimmung, wonach EWE überhaupt zu Preisänderungen berechtigt sei. Aber selbst wenn EWE ein Erhöhungsrecht zustehe, würde die Preisänderungsklausel in den Verträgen dem gesetzlichen „Transparenzgebot“ nicht genügen.

„Dem Transparenzgebot zufolge muss der Kunde nachvollziehen und selbst berechnen können, wann und warum ein Unternehmen zu welchen Preiserhöhungen berechtigt oder auch zu Preissenkungen verpflichtet ist“, referierte Just. Das sei keinem Gaskunden bisher möglich gewesen. Da EWE Revision beantragt habe, werde in letzter Instanz allerdings der BGH über die Gaspreiserhöhungen entscheiden.

Wichtig für alle EWE-Kunden sei, dass sie jetzt noch Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen von April und August 2008 einlegen könnten. Davon wollen offenbar noch viele Gebrauch machen, wie das Interesse an der BfB-Veranstaltung zeigt.
Es geht Just zufolge auch um viel Geld: „Allein die Gaspreiserhöhungen von 2008 machen 24 Prozent des heutigen Gaspreises aus.“


Widerspruch sei solange möglich, wie die Jahresendrechnung der EWE mit den Erhöhungen noch nicht bezahlt sei. Die BfB verteilte im Bürgerhaus dafür Formulare, die auch per Email bei janto.just@online.de angefordert werden können.

Quelle: Jeversches Wochenblatt
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