So gelten im Zwischenlager Biblis für die rückgeführten Behälter mit Atommüll aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield weniger strenge Anforderungen an den Verschluss der Behälter als an die Behälter für bestrahlte Brennelemente aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Biblis. Zudem fehlt eine »Heiße Zelle« zur Reparatur bei Undichtigkeiten des Primärdeckels. Unter diesen Umständen dürften undichte Behälter aber nicht abtransportiert werden. Eine Sackgasse für den Atommüll. Dies entspricht nicht der laut Atomgesetz vorgeschriebenen ausreichenden Vorsorge.
Irreführend ist auch die Darstellung des BASE, der hessische Verwaltungsgerichtshof habe seine Rechtsauffassung bestätigt: so als ginge es um die Genehmigung des Standorts Biblis. Tatsächlich wurde lediglich ein Eilverfahren gegen den Sofortvollzug abgelehnt und somit die Einlagerung der Castoren nicht gestoppt. Die Klage des BUND gegen unsichere Einlagerungsbedingungen hatte das Gericht gar nicht verhandelt.
Gerade mit Blick auf das laufende Suchverfahren für ein tiefengeologisches Lager für hochradioaktive Abfälle ist das eine schwerwiegende Verfehlung. Denn im Zuge des Suchprozesses sind alle atomrechtlichen Entscheidungen und Handlungen der bundeseigenen Gesellschaften und Behörden wichtige Gradmesser für Vorsorge und Glaubwürdigkeit. Das BASE hat hier wieder einmal eine Chance vertan."
Quelle:
BUND
Hintergrund:
Der BUND Landesverband Hessen hat eine umfangreiche Liste mit sicherheitstechnischen Kritikpunkten zur Zwischenlagerung vorgelegt und Klage gegen die Einlagerung eingereicht. Für eingelagerte Castoren gibt es kein belastbares Reparaturkonzept. Gemäß Ausführungen in der Genehmigung, kann es bereits bei der Einlagerung zu einer Undichtigkeit des Primärdeckels kommen. Dann soll der darüber liegende Sekundärdeckel mit Fügedeckel als sekundäre Barriere aufgebracht werden. Bei besagtem Behältertyp CASTOR® HAW 28M, ist ein Fügedeckel aber nur während der Zwischenlagerung zulässig. Laut Zulassung müssten Fügedeckel und Sekundärdeckel bei einem Abtransport entfernt und die Dichtheit des Primärdeckelsystems wiederhergestellt werden. Für diese saubere Reparatur bedarf es allerdings einer sogenannten "Heißen Zelle", einem Raum, in dem die Behälter mit ihrem hochradioaktiven Inhalt möglichst sicher bearbeitet werden können. Diese ist am Standort Biblis nicht vorhanden.
Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie im Auftrag des BUND zeigt, weisen die deutschen Zwischenlager weiterhin erhebliche Unsicherheiten auf. So wurde dem Zwischenlager Brunsbüttel bereits vor sieben Jahren die Genehmigung juristisch aberkannt, dennoch wurde auch nach 2013 die weitere Einlagerung genehmigt – auf Basis politischer Weisungen. Anstatt dieser planlosen Herangehensweise fordert der BUND schon lange ein belastbares Zwischenlagerkonzept – transparent erarbeitet und mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug konnten die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nach eigener Aussage aufgrund unvollständig eingereichter Unterlagen nicht beurteilen, ob die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden gewährleistet sei. Dennoch wurde wegen eines angeblich drohenden "Millionenschadens" ein erneutes Verschieben des Castor-Transports abgelehnt – trotz der gesetzlich gebotenen Vorsorge gegen Atomgefahren.