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Nuklearabfälle: Kommission begrüßt Verabschiedung der Richtlinie über radioaktive Abfälle
20|07|2011



Nicht nur auf Demos dringend gesucht: Endlagerstätten für Atommüll!

Wird es in der EU verbindliche Normen für die Entsorgung von Nuklearabfällen geben? Auch für Endlager für die radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken? Müssen die Mitgliedstaaten detaillierte Programme darüber übermitteln, wann und wie sie diese Endlager bauen werden?

Die Antwort auf all diese Fragen ist Ja. Am 19. Juli 2011 verabschiedete der Rat die von der Kommission am 3. November 2010 vorgelegte Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Dies bedeutet, dass die Richtlinie spätestens im September dieses Jahres in Kraft tritt, und die Mitgliedstaaten werden ihre ersten nationalen Programme 2015 übermitteln müssen.

„Dies ist ein wichtiger Erfolg im Hinblick auf die nukleare Sicherheit in der EU“, sagte der für Energie zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger. „Nach Jahren der Untätigkeit verpflichtet sich die EU zum ersten Mal auf eine Endlagerung nuklearer Abfälle. Durch diese Richtlinie wird die EU zur fortschrittlichsten Region, was die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente angeht.“
Hintergrund:
In allen EU-Mitgliedstaaten fallen radioaktive Abfälle im Rahmen zahlreicher Tätigkeiten an, u. a. bei der Stromerzeugung und in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. 14 von 27 Mitgliedstaaten verfügen über Kernreaktoren, bei denen auch abgebrannte Brennelemente entstehen.

Zwar wird in verabschiedeten Richtlinie erneut darauf hingewiesen, dass die letztendliche Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei den Mitgliedstaaten liegt, es wird jedoch auch ein starker EU-Rahmen mit wichtigen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten geschaffen.
Insbesondere gilt Folgendes:

- Die Mitgliedstaaten müssen nationale Programme erstellen und diese der Kommission spätestens bis 2015 übermitteln. Die Kommission wird diese prüfen und kann Änderungen verlangen. Die nationalen Programme müssen konkrete Zeitpläne für den Bau der Endlager enthalten, außerdem eine Beschreibung der für die Umsetzung von Entsorgungskonzepten notwendigen Maßnahmen, Kostenabschätzungen und einen Abriss der Finanzierungsregelungen. Die Programme müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.

- Die von der Internationalen Atomenergieorganisation entwickelten Sicherheitsstandards werden rechtsverbindlich.

- Die Öffentlichkeit und die Arbeitskräfte müssen informiert werden. Die Öffentlichkeit muss außerdem die Gelegenheit erhalten, sich effektiv an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.

Ferner müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Überprüfung durch internationale Experten organisieren, die dem Austausch von Erfahrungen und der Gewährleistung der Anwendung der höchsten Standards dient. Eine solche Überprüfung muss mindestens alle 10 Jahre stattfinden.

Schließlich können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten vereinbaren, ein Endlager in einem der Mitgliedstaaten zu nutzen.

Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sind unter sehr strengen und obligatorischen Auflagen gestattet:
Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen geologischen Formationen sein. Derzeit existieren nirgendwo in der Welt derartige Endlager, und es befindet sich auch keines außerhalb der EU im Bau. Zur Zeit werden mindestens 40 Jahre für Entwicklung und Bau eines Tiefenlagers veranschlagt.


Gemäß den bestehenden EU-Richtlinien über die Verbringung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist die Ausfuhr in afrikanische, karibische und pazifische Länder und in die Antarktis bereits ausdrücklich untersagt.

In ihrem ursprünglichen Richtlinienvorschlag hatte die Kommission ein vollständiges Ausfuhrverbot befürwortet. Am 23. Juni 2011 sprach sich das Europäische Parlament auf seiner Plenartagung ebenfalls für ein vollständiges Ausfuhrverbot entsprechend dem Vorschlag der Kommission aus. Rechtsgrundlage für diese Richtlinie ist der Euratom-Vertrag. Das Europäische Parlament wird ausschließlich konsultiert, seine Stellungnahme ist daher nicht bindend. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat.

Die Kommission wird die Umsetzung der neuen Richtlinie aufmerksam und genau verfolgen, insbesondere die Fortschritte in Bezug auf den Bau von Endlagern für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle sowie, sofern sie in Zukunft stattfinden sollten, Ausfuhren von radioaktivem Material.

Quelle: EU

Quelle: http://ec.europa.eu/energy/nuclear/waste_management/waste_management_en.htm


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