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BfB-Fraktion verlangt Sondersitzung des Kreistages zur Abwahl von Funke
03|03|2010



Sven Ambrosy hält eine Sondersitzung für nicht erforderlich.

Einkünfte aus Ehrenamtsfunktionen sollen öffentlich einsehbar werden

Sehr geehrter Herr Ambrosy,

die beiden Mitglieder der BfB-Kreistagsfraktion verlangen eine Sondersitzung des Kreistages zur Abwahl des Kreistagsvorsitzenden Karl Heinz Funke. Da unsere Fraktion nicht über die erforderliche Stimmzahl verfügt, appellieren wir hiermit an alle Kreistagstagsmitglieder, dieses Verlangen zu unterstützen.


Im Gegensatz zu Landrat Ambrosy, der eine Sondersitzung nicht für erforderlich hält, halten wir demonstratives Handeln für besonders angebracht, um Missbilligung und die Bereitschaft, aufzuräumen und Konsequenzen zu ziehen, nach außen hin deutlich zu machen. Wir haben daher auch kein Verständnis für die Haltung der CDU, die sich bei der Frage der Abwahl Funkes „enthalten“ will.

Allein schon weil die CDU den Vorschlag der SPD, Funke zum Kreistagsvorsitzenden zu wählen, auf der konstituierenden Kreistagssitzung am 6.11.2006  ausdrücklich befürwortet hat – „Im Namen der CDU-Fraktion unterstützte Kreistagsabgeordneter Kammer den Vorschlag.“ [Niederschrift] – und Funke seinerzeit mitgewählt hat [nur die beiden BfB-Abgeordneten haben damals gegen Funke gestimmt], wäre sie jetzt in der Pflicht, ebenso deutlich seine Abwahl zu befürworten und ihn abzuwählen.

Neben der Abwahl von Karl Heinz Funke beantragen wir, dass die Vergütungen der Kreistagsmitglieder aus ihren Ehrenamtsfunktionen künftig transparent gemacht werden und für jedermann im Internet einzusehen sein sollen. Beispielgebend könnte hier das „Funktionsträgerverzeichnis der Stadt Hildesheim“ sein [siehe: http://www.hildesheim.de/pics/medien/1_1260528230/Funktionstraegerverzeichnis_Stand_20.12.2009.pdf].

Ferner beantragen wir, dass die Kreisverwaltung in Zukunft unaufgefordert einmal jährlich darüber berichtet, ob und wie die Funktionsträger dem einstimmigen Appell des Kreistages und damit ihrer Selbstverpflichtung nachgekommen sind, Vergütungen für Ehrenamtsfunktionen über den Gesamtbetrag von 5.500 € hinaus abzuliefern.

Freundliche Grüße
Janto Just

Quelle: Bürger für Bürger | Schortens


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