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BUND stellt Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Kohlekraftwerk
12|03|2010



In Wilhelmshaven raucht schon ein Kohlekraftwerk als Klimakiller. Ein weiteres folgt in etwa eineinhalb Jahren.

Vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung

Als „vorsätzliche Irreführung der Dattelner Bevölkerung“ bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland [BUND] die Stellungnahme der Stadt Datteln zu vermeintlichen Behauptungen über das geplante Kohlekraftwerk. Diese sei in Teilen schlichtweg falsch. Der BUND hat deshalb bei Bürgermeister Werner eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Mitarbeiter gestellt und eine offizielle Richtigstellung gefordert.

In der Pressemitteilung der Stadt Datteln, die nach eigenen Angaben das Ziel verfolgt, mit fachlichen Informationen zu einer umfassenden Erörterung beizutragen, war unter anderem behauptet worden, das Kraftwerk dürfe an dieser Stelle gebaut werden, da andernfalls das Oberverwaltungsgericht NRW [OVG] den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die Teilgenehmigungen I bis V aufgehoben hätte.

Diese Behauptung ist schlicht falsch: 
Der 8. Senat des OVG hat diesbezüglich noch gar nichts entschieden, die Klage-Verfahren des BUND und der Privatkläger laufen. Im Einvernehmen aller Klageparteien hat das Gericht vielmehr nach dem Erörterungstermin Ende Dezember 2009 das Verfahren ruhend gestellt.

Bevor über die Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden wird, sollen erst die Entscheidungen über die Revisionsnichtzulassungsbeschwerden der Stadt Datteln und von E.ON sowie das beim Europäischen Gerichtshof anhängige BUND-Verfahren zum Umfang der verbandlichen Klagerechte abgewartet werden.


Allerdings hatte das OVG auf dem Erörterungstermin Kritik an der Immissionsprognose geäußert und E.ON dazu gedrängt, eine neue Prognose vorzulegen. Über die Gutachten ist im Einzelnen überhaupt noch nicht verhandelt worden, weshalb die Aussage der Stadt Datteln, wonach alle diese Gutachten vom 8. Senat des OVG NRW im  immissionsschutzrechtlichen Klageverfahren nicht in Zweifel gezogen wurden und sich keine Beanstandungen bei der Prüfung ergeben hätten, unzutreffend ist.

Auch die Behauptung der Stadt Datteln, das Kraftwerk entspreche damit den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, sei unhaltbar. Gleiches gelte auch für die Aussage, die vorhandene Fläche reiche definitiv nicht für eine Erweiterung des Kraftwerks oder einen zweiten Kühlturm.

Der BUND erwartet jetzt von Bürgermeister Werner, die verantwortlichen Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen und die Falschbehauptungen öffentlich zu korrigieren. Andernfalls müsse sich die Stadt den Vorwurf gefallen lassen, im Vorfeld der anstehenden Entscheidung über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Kraftwerksstandort den Stadtrat und die Dattelner Bevölkerung vorsätzlich in die Irre zu führen.

Quelle: BUND | NRW


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