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Wagner gegen Weinstock
12|06|2015



Am Amtsgrericht Wilhelmshaven ging es heute zwiespältig zu.

Am 11. Juni 2015 wurde ein Strafprozess in der Sache Oberbürgermeister Andreas Wagner gegen Helga Weinstock im Amtsgericht Wilhelmshaven verhandelt.

Zu der Verhandlung erschienen neben den geladenen Zeugen, Tom Nietied, seiner Frau und dem Oberbürgermeister Andreas Wagner, die Angeklagte Helga Weinstock etwa 10 Interessierte BürgerInnen.

Der Richter erläuterte einleitend, dass der Prozess die ganze Sache mit dem Gerücht um Andreas Wagner und die Familie Nietied, das etwa im August 2014 gestreut wurde, abermals in die Öffentlichkeit gelangen würde, wenn jetzt die Hauptverhandlung eröffnet würde. Staatsanwalt und Richter gaben mehrfach zu verstehen, dass sie die Sache aus dem genannten Grund gegen eine kleine Geldstrafe gerne beenden würden.

Frau Weinstock ließ sich jedoch in Absprache mit ihrem Anwalt nicht auf dieses Angebot ein. Es hätte bedeutet, dass sie 15 Tagessätze zu je 30 Euro an das Gericht hätte zahlen müssen.

So stieg man in die Beweisaufnahme ein und vernahm zunächst nacheinander geladenen Zeugen.

Tom Nietied, seine Frau und dem Oberbürgermeister Andreas Wagner wurde folgender "Post" von Frau Weinstock vom 16. August 2014 in vollem Wortlaut vorgelesen, den sie in einem geschlossenen Kreis auf facebook eingestellt hatte:
Zitat: "Der OB soll von Tom Nietied mit dessen Frau erwischt worden sein, worauf dieser ihn entsprechend "gerügt" hat. Nun soll er ´nen Zahn verloren und ein blaues Auge gewonnen haben! Darüber sind alle ganz "traurig"!"

Nach Verlesung dieser Zeilen stellte der Richter seine Fragen. Er fragte die oben genannten Zeugen zunächst nach dem Wahrheitsgehalt des Inhaltes der Zeilen.

Tom Nietied sagte aus, es wäre zu 100 Prozent nichts dran. Er selbst habe über das Telefon von schätzungsweise 15 Personen von diesem Gerücht erfahren, deren Namen er aber nicht nennen könne. Er selbst fragt sich, woher das Gerücht gekommen sein könnte und betonte nochmals, dass die Geschichte zu 100 Prozent unwahr wäre.

Der Anwalt von Helga Weistock hakte nochmal nach und fragte, ob das Gerücht weit verbreitet war.

Nietied selbst antwortete "er könne nicht beurteilen, was weit verbreitet ist".

Auf die Frage des Richters, ob sie miteinander befreundet wären, antwortete Tom Nietied, dass man im gleichen Viertel wohne, sich auf Empfängen oder Geschäftsveranstaltungen träfe, sich aber nie privat trifft. Er selbst war auch nicht auf dem Sommerfest der CDU im dem Lokal Antonslust.

Nietieds Frau war sichtlich angefasst von der Verbreitung des Gerüchtes und betonte, dass sie froh wäre, wenn die Sache irgendwie erledigt ist, und keine erneute öffentliche Debatte losgetreten wird. Sie sagte aus, kein Verhältnis mit dem Oberbürgermeister Andreas Wagner gehabt zu haben, war ebenfalls nicht auf der beschriebenen Veranstaltung und geht selbst gar nicht auf CDU-Veranstaltungen. Sie war laut eigenen Aussagen nur einmal, vor der Wahl des jetzigen Oberbürgermeisters Andreas Wagners in dessen Haus, dann nie wieder.

Frau Nietied sagte auf die Frage, ob sie wüsste, ob ihr Mann auf der Veranstaltung war, das er ihr gesagt hätte, nicht dort gewesen zu sein und betonte, dass sie kein gutes Gedächnis hätte. Da sie selbst nicht auf der Veranstaltung war, konnte sie somit auch nicht selbst bestätigen, ob er da war oder nicht.

Sie habe in einem Blog im Internet die erfundenen Geschichten gelesen, sei mehrfach am Tag auf das Gerücht angesprochen worden, könne aber nicht genau sagen, wie oft und wieviele es letztendlich waren, weil sie darüber nicht Buch geführt hätte. Sie betonte, dass es für sie eine schwere Zeit gewesen sei.

Danach wurde Oberbürgermeister Andreas Wagner in den Zeugenstand berufen. Er sagte aus, das an dem Gerücht "überhaupt nichts" dran sei, kann sich das ganze nicht erklären und "praktischerweise" hätte man es genau zur der Zeit losgetreten, als er im Urlaub war. Auf die Frage, ob er auf dem CDU Sommerfest am 19. Juli 2014 war, sagte er zunächst, er könne sich nicht erinnern und danach sinngemäß, "wenn es ein CDU Sommerfest war, dann war ich wohl da". Tom Nietied und Frau sollen laut seiner Aussage nicht dort gewesen sein, es gab auch nie eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Wagner und Nietied und sie wären schon seit 11 Jahren befreundet.

Wagner habe von vielen Leuten von dem Gerücht erfahren, quantifizieren könne er die Anzahl nicht. Der Richter musste, bevor er den Wilhelmshavener Oberbürgermeister aus dem Zeugenstand entlassen konnte, nochmal in seine Akten schauen und fragte daraufhin, ob Andreas Wagner im Jahre 2014 in der Notaufnahme gewesen sei. Das bejahte er wegen seinem Knie und fügte hinzu, auch mit seinen Kindern.

Die Aussagen, bezogen auf den Freundschaftsgrad der Personen und Familien untereinander, so fiel uns auf, wurden von den Zeugen sehr unterschiedlich definiert und teilweise als eher distanziert dargestellt, während man sich auf dem Flur vor der Verhandlung eher herzlich begrüßte.

Nach der Beweisaufnahme von Oberbürgermeister Andreas Wagner, Tom Nietied und seiner Frau, folgte Tim Sommer in den Zeugenstand. Er erläuterte, das er den beschriebenen "Post" eher humorvoll empfunden hätte und fügte deshalb mit dem Bild eines Meeresbuffets hinzu, das man Austern auch ohne Zähne schlürfen könne. Sommer hatte laut eigener Aussage vorher ´mal nachgefragt, was denn da überhaupt los sei und habe das Gerücht letztendlich als Spaß hingenommen. Nach seinem Urlaub auf Teneriffa habe er dann natürlich etwas wahrgenommen.

Der Richter las den gesamten Facebook-Eintrag für das Protokoll vor. Danach erklärte er nochmals den Straftatbestand der "Üblen Nachrede" und die aus seiner Sicht resultierende Verbreitung eines unwahren Sachverhaltes als Tatsache. Für ihn stand nach der Beweisaufnahme unzweideutig fest, das es keinen Zweifel an der Schuld von Frau Weinstock gäbe, weil die Zeugenaussagen darauf schließen lassen, das es gar nicht zu dem Vorfall gekommen ist, der in dem Gerücht in verschiedenen Variationen ausgemalt wurde.

Er bezieht sich in seiner Argumentation auf § 186 Strafgesetzbuch:
Zitat: " Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
[Quelle: dejure.org]

Der Anwalt von Helga Weinstock sieht das ganz anders und erläuterte, dass auch die Verbreitung unwahrer Aussagen von der Meinungsfreiheit abgedeckt wird [Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1]:
Zitat: " ... (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. ... "
[Quelle: gesetze-im-internet.de | Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5]

Er verwies dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Dort hatte der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen die Bildzeitung geklagt und letztendlich eine Niederlage einstecken müssen:
Zitat: " ... Schröder hatte die "Bild"-Zeitung 2005 wegen unliebsamer Berichte über seinen Wechsel vom Kanzleramt zum deutsch-russischen Gaskonsortium Nord-Stream verklagt, an dem der russische Energieriese Gazprom den Hauptanteil hält. Zunächst mit Erfolg: Nach Urteilen der deutschen Justiz durfte das Springer-Blatt fast zehn Jahre lang bestimmte Mutmaßungen über diesen Wechsel nicht veröffentlichen. ...

... Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam nun zu dem Schluss, dass Schröder sich derartige Spekulationen gefallen lassen müsse. "Der frühere Kanzler muss angesichts seines damaligen Amtes in der Bundesrepublik viel größere Toleranz zeigen als eine Privatperson", heißt es in einer Erklärung des Gerichts zum Urteil. ... "
[Quelle: ntv.de | "Bild"-Zeitung gewinnt | Berichtsverbot über Schröder gekippt | 10-07-2014]

Der Sachverhalt in der Schröder-Klage, so der Anwalt, habe zwar nur indirekt mit dem Fall Weinstock zu tun, stützt aber letztendlich das hohe Gut der freien Meinungsäußerung.

Interessant wurde es bei der Auslegung des Wortes "erwischt" in dem"Post" von Helga Weinstock. Richter und Staatsanwaltschaft interpretierten es als Anspielung auf eine sexuelle Handlung oder ein sexuelles Verhältnis und das es schwer sei, es anders verstehen zu können. Der Richter schloss aus, das, wenn eine Frau von einem Mann ins Kino eingeladen würde, der Ehemann, der sie danach zusammen "erwischen" würde, aus Eifersucht "zur Faust greifen würde", was aber letztendlich nicht beweist, dass es nicht doch so sein kann.

Nach einer halben Stunde Beratungszeit und den vorausgegangenen Plädoyers von Anwalt und Staatsanwaltschaft wurde das Urteil verkündet.

Laut Einschätzung des Richters ist Helga Weinstock der "Üblen Nachrede schuldig". Das Strafmaß wurde auf 30 Tagessätze zu je 65 Euro festgesetzt, doppelt soviel, wie die Forderung der Staatsanwaltschaft, zuzüglich der Kosten des Verfahrens.

Ob die Zeugen wirklich die Wahrheit gesagt haben, so der Richter, konnte nicht festgestellt werden, d. h. die Aussagen ergaben keinen Wahrheitserweis. Er beruft sich dennoch bei seiner Urteilsfindung hauptsächlich auf die Zeugenaussagen, in denen alle drei dargestellt haben, dass an dem Gerücht nichts dran sei und hob dabei nochmals Frau Nietied hervor, die unter dem Vorgang sehr gelitten habe.

Er unterschied bei den Betroffenen nicht zwischen öffentlicher- oder privater Person, was unserer Einschätzung nach als Bestandteil zur Urteilsfindung relevant sein müsste.

Weiter führte der Richter aus, dass die freie Meinungsäußerung nicht auf Tatsachenbehauptungen zuträfe und dass die Intimsphäre von Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stünden "sensibler" zu bewerten sei. 

Journalisten sprach er das Recht auf Berichterstattung über solche Sachverhalte dennoch uneingeschränkt zu.

Helga Weinstock hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und geht damit in die nächste Instanz, auch weil sie in keinster Weise unterstellt hätte, das der Oberbürgermeister Andreas Wagner und Frau Nietied zu irgendeinem Zeitpunkt ein sexuelles Verhältnis gehabt haben.

Der Prozess hat trotz des jetzigen Urteils gezeigt, dass es nicht ganz so einfach ist, ein Gerücht als Tatsachenbehauptung hinzustellen.

Es dürfte auch für andere Anwälte interessant werden, wie sich der Sachverhalt in der nächsten Instanz darstellt.


Wolf-Dietrich Hufenbach
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