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Anfrage an die Stadt Varel
16|02|2011



Das Freibad am Bäker in Varel soll nun Sparmassnahmen der orstansässigen PolitikerInnen zum Opfer fallen und der Förderverein und viele BürgerInnen haben etwas dagegen.

... im Zusammenhang mit dem Freibad am Bäker und der Installation eines Drehkreuzes zur Gebühreneinnahme.

Vorab zur Info:
Das Freibad am Bäker in Varel steht im Fokus der Sparmassnahmen der Verwaltung und entwickelt sich zunehmend zum Streitobjekt.


Um Ihnen die Verhältnismässigkeit darzustellen hier zunächst ein kleiner Vergleich:
Das Quellbad in Dangast erzielt einen geschätzten Erlös von 486.000 Euro, macht aber gleichzeitig Schulden von rund 1,244 Millionen Euro einschließlich Zinsen und Abschreibung. Somit erzeugt das Quellbad für den laufenden Betrieb einen Zuschussbedarf von 758.000 Euro.
[Quelle: Friesländer Bote | 04-02-2011]


Zum Vergleich:
Das Freibad am Bäker hat einen jährlichen Zuschussbedarf von 66.000 Euro!

Bis heute gibt es nämlich keine Kosten-Nutzen-Analyse und nur geschätzte Besucherzahlen und so wird die soziale Funktion, die dem Freibad durchaus unterstellt werden darf, z. B. gar nicht berücksichtigt.

Darüberhinaus hat der Förderverein mehrfach seine Bereitschaft zur Mitarbeit an einem vom Rat beschlossenen und ausdrücklich gewünschten "Fortführungskonzept"bekundet, um z.B. auch über "Alternativen" [Spenden, Sponsoring etc.] zu reden. Dies war aber bisher offensichtlich nicht gewünscht.

U.a. aufgrund der Anfrage in der Einwohnerfragestunde wollte der Ausschuss am 14.2. 2011 dann aber auch nicht mehr über "Drehkreuz" und "Nutzungsentgelt" beschließen und vertagte die Entscheidung!

Wegen geplanten Anschaffung eines Drehkreuzes zur Gebühreneinnahme im Freibad am Bäker hat der Förderverein zur Bürgersprechstunde am 14. Februar 2011 eine Anfrage an die Vareler Verwaltung mit 10 Fragen gerichtet, um so seine Zweifel am städtischen Konzept anzumelden.

Im Folgenden finden Sie die Beantwortung der Fragen durch die Stadt Varel.

Sehr geehrter Herr Kanth,

Herr Bürgermeister Wagner hat mich beauftragt, Ihnen sehr zeitnah seine Antwort auf Ihre gestrige Stellungnahme in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport zu übermitteln. Deshalb habe ich seinen Text nachstehend eingefügt:

„Sehr geehrter Herr Kanth,

in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 14.02.2010 haben Sie uns einen Fragenkatalog zum Thema „Einführung eines Benutzungsentgeltes sowie Beschaffung eines Drehkreuzes mit einem Münzautomaten“ übergeben. Dazu möchte ich Ihnen, bevor ich auf die von Ihnen angesprochenen Einzelheiten eingehe, zunächst in Kurzform unsere grundsätzliche Sichtweise vermitteln:

Die lang anhaltende angespannte Finanzsituation der Stadt Varel zwingt alle Beteiligten, sich nachhaltig mit dem Bereich der freiwilligen Leistungen, wo der Betrieb von Bädern anzusiedeln ist, auseinanderzusetzen. Bei den Beratungen der Haushalte der vergangenen Jahre wurde zunehmend das Augenmerk darauf gerichtet, ob die Stadt Varel sich weiterhin den Betrieb von 3 Bädern leisten kann und darf. Der jährliche Aufwand [jährliche Zuschusshöhe = rd. 70.000,00 €] für das Freibad am Bäker mit nur drei Monaten Betriebs- bzw. Öffnungszeit wurde zunehmend kritisch beurteilt.

Ein Ansatz in der Diskussion war u. a., durch die Einführung eines Eintrittsentgeltes die finanzielle Belastung der Stadt Varel, die in diesem Jahr und auch in den Folgejahren zunehmen wird, einzudämmen bzw. zu reduzieren.

Wie bereits im Haushaltsjahr 2008 angeregt, wurde deshalb erneut vorgeschlagen, ein möglichst einfaches System zur Erhebung des Entgeltes zu installieren. Auf den Einsatz von Kassenpersonal kann nicht gesetzt werden, da hier mit einem jährlich wiederkehrenden Aufwand in Höhe von rd. 9.000,00 € ein Nettoertrag für das Bad nicht erwartet werden kann. Deshalb kann die Stadt Varel als Lösungsvorschlag nur auf ein technisches System abstellen.

Der Aufwand für die Beschaffung eines derartigen Systems muss sich in vertretbaren Grenzen halten. Eine Amortisation des Kassensystems in maximal 2 Jahren wurde hier als Maßstab zugrunde gelegt. Durch die Begrenzung des finanziellen Aufwandes ergibt sich auch eine Grenze bei den technischen Möglichkeiten bei der Beschaffung eines Kassenautomaten. Hier kann nur ein sehr einfaches System in Aussicht genommen werden, welches keine großartigen Unterscheidungsmöglichkeiten bei der Gewährung des Zuganges bietet.

Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage haben wir uns für die die Beschaffung eines Drehkreuzes entschieden, welches mit einem einfachen und robusten Münzautomaten ausgestattet ist. Diese Lösung soll es ermöglichen mit einem geringen Folgeaufwand, den von den Nutzern erwarteten „Solidarbeitrag“ zur Erhaltung des Freibades am Bäker zu vereinnahmen.

Zu den uns vorgelegten Fragen können wir Ihnen folgende Punkte mitteilen:

Frage 1]
Wie sieht die betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse aus? Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsanalyse?

Eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsanalyse für diese kleine bzw. sehr überschaubare Maßnahme wurde nicht erstellt. Als Entscheidungsgrundlage halten wir folgende Eckwerte für relevant und beurteilen sie als ausreichend fundiert:

Jährlicher Zuschussbetrag                                 
66.000,00 €

Kosten für das Drehkreuz
12.000,00 €

Durchschnittliche Besucheranzahl der letzten 3 bzw. 4 Jahre                                 
15.000

Amortisation nach spätestens 2 Jahren

Im Übrigen ist Eine Kosten-Nutzen-Analyse hier sicher nicht zielführend, da das Entgelt eher den Charakter eines Solidarbeitrages der Vareler für „ihr“ Freibad haben sollte.

Frage 2]
Wie stichhaltig und belastbar ist die Schätzung der durchschnittlich veranschlagten Besucherzahl und der erwarteten Einnahmen? Wie erklärt sich die Schwankungsbreite von rd.10.000 Besuchern zwischen 2008-2010?

ANTWORT 2]
In Ermangelung von Systemen zur Zugangskontrolle in Freibad am Bäker können wir als Grundlage nur die von den Schwimmmeistern gelieferten Daten [Besucherstatistik] verwerten. Wir beurteilen diese Daten sehr wohl als realistische Grundlage. Die Schwankungsbreite ergibt sich sicherlich aus den unterschiedlichen Witterungsbedingungen.


Frage 3]
Warum wurde in den letzten Jahren von einem Nutzungsentgelt/Drehkreuz abgesehen? Was waren die Gründe? Was hat sich daran geändert?
 
ANTWORT 3] 
Seit Mai 2008 befindet sich der seinerzeit von der Verwaltung eingebrachte Vorschlag zur Einführung eines Nutzungsentgeltes im Freibad am Bäker zur Beratung in den Fraktionen des Rates der Stadt Varel. Gründe für diese Verfahrensdauer sind hier nicht bekannt.


Frage 4]
Wie wird begründet, dass Kinder den gleichen Preis zahlen sollen wie Erwachsene?

ANTWORT 4] 
Die Zahlung eines gleichen Preises durch Kinder und Erwachsene ist bedingt durch die beabsichtigte einfache Ausführung des Münzautomaten. Wenn man unterschiedliche Preise durch den Einsatz eines Automaten
ermöglichen will, ist ein deutlich höherer Beschaffungsaufwand erforderlich, der von vorn herein zur Unwirtschaftlichkeit dieser Maßnahme führen würde.

Frage 5]
Wie wird die Höhe des Eintrittspreises begründet? Wie sieht die Relation Preis/Leistung/ erwartete Defizitsenkung im Verhältnis zu Hallenbad und Meerwasserquellbad aus?
 
ANTWORT 5] 
Die Höhe des Eintrittspreises muss sich an den Entgelten orientieren, die für die Benutzung vergleichbarer Einrichtungen [= unbeheizbare Freibäder] erhoben werden. In unserer Beschlussvorlage wurde deshalb erneut auf die Preisgestaltung des Naturfreibades Heidmühle hingewiesen. Hier muss ein Entgelt in Höhe von 1,00 € für den Zutritt von Kindern entrichtet werden.


Frage 6]
Wird auch bei „Rahmenveranstaltungen“ [z.B. Candlelightschwimmen, Musikabende, Eiswette etc.] zukünftig Eintritt erhoben?

ANTWORT 6] 
Alle das Bad in der festgesetzten Öffnungszeiten nutzende Personen sollen ausnahmslos das Entgelt von 1,00 € entrichten.


Frage 7]
Wie setzen sich die Kosten des Drehkreuzes zusammen? Welche Kosten ergeben sich durch den Einbau zusätzlich?

ANTWORT 7] 
Es handelt sich bei den angegebenen Kosten des Drehkreuzes um die Daten, die aufgrund von vorliegenden Orientierungsangeboten für die Bildung des Haushaltsansatzes 2011 maßgeblich waren. Die konkreten Kosten mit dem Anteil des Aufwandes für den Einbau werden erst nach der Ausschreibung dieser Maßnahme zu benennen sein.


Frage 8]
Wurde die Frage der „Barrierefreiheit“ sowie die Funktion des Drehkreuzes in Bezug auf Eltern mit Kinderwagen entsprechend berücksichtigt? Ist eine Rufanlage beabsichtigt?

ANTWORT 8] 
Barrierefreiheit, technische Lösungen für den Zugang von Besuchern mit Kinderwagen usw. werden berücksichtigt.


Frage 9]
Wie wird im Falle von Störungen des Automaten verfahren? Wird zusätzliches Wartungspersonal vorgehalten?

ANTWORT 9]
Die Öffnung des Tores [Zugangsmöglichkeit für Kinderwagen] und der Verzicht auf die Erhebung des Entgeltes bis zur Beseitigung der Störung werden hier als Lösungsansatz verfolgt. Die Vorhaltung von zusätzlichem Wartungspersonal ist nicht beabsichtigt.


Frage 10]
Mit wie vielen Besuchern  mit sog. „Berechtigungsausweisen“ wird gerechnet? Ist die personelle und organisatorische Umsetzbarkeit der Erstattung von Eintrittspreisen durch das Aufsichtspersonal [insbesondere am Wochenende durch Ehrenamtliche] auch in gebührenrechtlicher und  kassenrechtlicher Hinsicht zulässig gegeben?

ANTWORT 10]
Die Anzahl der Besucher mit „Berechtigungsausweisen“ kann von hier realistischerweise nicht vorausgesagt werden. Die Orientierungsdaten aus dem Bereich des Hallenbades Varel und des DanGastQuellbades lassen aber die Prognose zu, dass die beabsichtigte Erstattung des Eintrittspreises durch das Aufsichtspersonal ohne weiteres leistbar ist.

Für eine weitere Erörterung der Thematik stehen wir gerne zur Verfügung.“

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Varel | Fachbereich 1 | Zentrale Verwaltung

Links: www.freibad-varel.de


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