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Balkongeflüster vom 13.03.13 [4. Ratssitzung 2013] 18|03|2013
Ob im Ratssaal von Wilhelmshaven nun jemand die Hand hebt oder nicht - man wird das Gefühl nicht los, es wird und wird nicht besser.
Gar nicht ausgewogen und objektiv!
Solln wirs wirklich machen- oder lassn wirs lieber sein? JEIN!
Endlich darf oder kann ich wieder auf dem Balkon sitzen zu einer dieser denkwürdigen Zusammenkünfte unseres Kommunalparlaments [hatte „Rücken“]. Da man hier aber die Öffentlichkeit weniger wertschätzt, als sich selbst, hat man die Sitze der Zuschauer nicht mit denselben rückenfreundlichen Sesseln ausgestattet, wie die der Ratsmitglieder. Überhaupt lässt man anscheinend nichts ungenutzt, um Zuhörer/innen zu vergraulen: Harte Holzstühle, mangelnde Belüftung, Verbot von Essen und Trinken und neuerdings wohl auch eine Beobachtung des Wohlverhaltens, damit der gemeine Bürger auch bei den idiotischten Beschlüssen nicht anfängt, laut zu murren.
Verpasst habe ich durch meine Abwesenheit im Februar leider die Diskussion um den Haushalt und einen Teil der Schuldiskussion, wenn man das überhaupt Diskussion nennen kann, was sich hier immer wieder abspielt.
Aber nun zur 4 Sitzung des Jahres im Märzwinter. Schon gleich am Anfang kritisiert Herr von Teichman [FDP], dass mal wieder ein Tagesordnungspunkt in den nicht-öffentlichen Teil verschoben wurde, der dort nicht hineingehört: Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Laut Frau Hansemann, der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes [RPA], ist das Rechtsamt der Stadt der Ansicht, dass der Bericht nicht in die öffentliche Sitzung gehört. Herr von Teichman bestreitet das und möchte, dass Dezernent Stoffers dazu Stellung nimmt, da die nicht-öffentlichen Punkte klar im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG] geregelt sind. Im Übrigen fordert er den OB Wagner auf, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und ihn bei der nächsten Sitzung im öffentlichen Teil zu behandeln. Herr Stoffers nimmt zwar keine Stellung, macht aber den Vorschlag, den Bericht zu splitten und einen Teil im öffentlichen Teil zu behandeln.
Die Ratsvorsitzende Glaser nimmt den Vorschlag willfährig auf, wie alles, was von ihrer linken Seite kommt [Wagner,Stoffers] und jongliert schon mit der neuen Nummerierung der Tagesordnungspunkte, bis sie von Herrn Biehl darauf hingewiesen wird, dass nicht einfach so ein Punkt hinzugefügt werden kann. Mist! Rettung durch den OB naht. Der kündigt an, dass Frau Hansemann einen Teil ihres Berichts, der nach seiner Meinung der Öffentlichkeit zugemutet werden kann, unter dem Punkt 8 – Bericht des Oberbürgermeisters halten wird.
Einstimmig beschlossen wird das Protokoll der Dezember-Sitzung! Danach gab es zwar schon drei neue Sitzungen, aber vielleicht gibt es dort noch Abstimmungsprobleme [Das kennen wir ja schon aus dem „Armutsbericht“].
Dem ehemaligen Oberbürgermeister Eberhard Menzel wird wegen Rechtsstreitigkeiten z. Zt. keine Absolution in Sachen Haushaltsführung erteilt.
Der Jahresabschluss 2009 der Stadt Wilhelmshaven soll beschlossen werden. Ja, 2009, weiter ist man noch nicht vorgedrungen. Herr von Teichman weist auf die in dem Abschluss enthaltenen Zahlungen/Rückstellungen für das Reinhard-Nieter-Krankenhaus [RNK] hin, die nicht unerheblich zu dem „erreichten“ Ergebnis von minus 10Mio € beitragen. Herr Valnion [Finanzen] erklärt, dass in dem Abschluss insgesamt 5 Mio€ für das Krankenhaus enthalten wären, 1 Mio laut Nachschussverpflichtung der Stadt und ca. 4 Mio Kassenkredite, die der Eigenbetrieb RNK für die gGmbH aufgenommen hat.
Alle sind sich einig in einem dicken Lob für die Verwaltung: Der Abschluss ist sehr übersichtlich und klar aufgestellt.
Aber eine Frage stellt Herr von Teichman doch noch: Warum wird gleichzeitig mit der Annahme des Abschlusses nicht ein Antrag auf Entlastung des damaligen Oberbürgermeisters gestellt, so wie es in §129 NkomVG vorgesehen ist?
Die Antwort von Herrn Stoffers ist interessant: Man habe auch für den Jahresabschluss 2008 noch keine Entlastung erteilt, man wolle erst warten, bis alles [????] aufgearbeitet sei. Dann würde die Verwaltung einen Vorschlag auf Entlastung machen.
Interessant auch, wenn man sich den entsprechenden Text des NKomVG durchliest: §129 ... Die Vertretung beschließt über die Abschlüsse und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind dafür Gründe anzugeben.
Gründe, die hier nicht angegeben wurden.
Mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen wird der Abschluss so angenommen.
Unter dem schönen Namen „Fristwahrender Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen des Zukunftvertrages mit dem Land Niedersachsen“ kommt ein Punkt zur Sprache, der in den letzten Wochen viel diskutiert wurde: Kooperation und/oder Fusion mit dem Landkreis Friesland. Inzwischen haben sowohl von der CDU, als auch von der SPD Veranstaltungen zum Thema stattgefunden, nur die Stadt Wilhelmshaven, anders als der Landkreis Friesland, hat es immer noch nicht für nötig befunden ihre Bürger/innen umfassend zu informieren. Trotzdem brüstet sich OB Wagner damit „die Diskussion in die Öffentlichkeit getragen zu haben“. Herr Wagner, Öffentlichkeit ist mehr als die „Wilhelmshavener Zeitung“.
Jetzt aber zum Inhaltlichen. Der hier gestellte Antrag ist nicht Fleisch, noch Fisch, ja noch nicht mal Gemüse.
Eine Entschuldungshilfe im Rahmen des Zukunftsvertrages kann gewährt werden, wenn 1. ausdrücklich eine Gebietsänderung angestrebt wird [hier Fusion mit Landkreis Niedersachsen], dann müsste allerdings ab 2016 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden
oder
2. Ohne Gebietsänderung, dann muss allerdings bereits im Jahr der Gewährung der Entschuldungshilfe [2014?] ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.
Im Text des Beschlussvorschlages werden die Wörter Fusion oder Gebietsänderung sorgsam vermieden. Da aber als Zielsetzung genannt wird, 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, kann es sich eigentlich nur um die Variante 1 handeln. Auf Nachfrage von Helga Weinstock [BASU] wurde von Herrn Stoffers die Summe der möglichen Entschuldungshilfe für Wilhelmshaven genannt: ca. 40Mio €, das sind 75% der am 31.10.2010 bei der Stadt bestehende Kassenkredite [54 Mio €]. Auch diese Summe wird nicht im Antrag genannt, obwohl sie nach Auskunft des Experten bei der SPD-Veranstaltung zwingend hineingehört. Selbst OB Wagner stellt fest, dass dieser Beschluss eventuell nicht ganz dem Gesetz genügen könnte.
Wenn man den Worten von Herrn Hellwig und Herrn Reuter lauscht, wird schnell klar, woher dieser ungenügende Antrag kommt. Ob das Land Niedersachsen diesen Antrag akzeptiert, der noch vor der Formulierung der Zielsetzung, den schönen Satz enthält: „Die Antragstellung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der Antragsfrist, hat keine rechtserzeugende Wirkung und kann jederzeit zurückgezogen werden“, ist mehr als fraglich.
Der Rat beschließt ihn aber immerhin einstimmig.
Der nächste Eiertanz! Das Wohnbauflächenangebot bis 2025 wird vom Bau-Ausschussvorsitzenden Michael Veh [SPD] vorgestellt. Man hat die dort aufgeführten Wohnbauflächen unterteilt in Flächen die kurzfristig [in 1 bis 5 Jahren] beplant werden können und in Flächen, die erst mittelfristig [4 bis 10 Jahre] beplant werden können. Dabei hat man auch nicht die Wiesbadenbrücke und das Nordufer des Banter Sees vergessen.
Er fügt an, dass er Probleme sieht, bei den Flächen in der Nähe der Antonslust [wegen der Nähe zum umstrittenen Gewerbe- bzw. Industriegebiet] und bei der Fläche in der Nähe der Freiligrathstr. [wegen der Nähe zum Sportpark Freiligrathstr.].
Herr Biehl [Grüne], Herr Hellwig [CDU] und Herr Föhlinger [SPD] stimmen ihm zu und die Vorlage wird an den Bauausschuss zurückverwiesen.
Da taucht bei mir eine große Frage auf -
Warum wurden diese Probleme nicht schon in der Bau-Ausschuss Sitzung am 26.02. , in der das Wohnbauflächenangebot ohne Kommentar zur Kenntnis genommen wurde, behandelt und diskutiert???
Der Bericht des Oberbürgermeisters wird immer mehr zum Bericht der Verwaltung. Herr Wagner begrüßt Herrn Rüttgers als neuen Leiter der städtischen Datenverarbeitung. Herr Rüttgers stellt sich kurz vor.
Frau Hansemann [Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes] stellt den Teil ihres Berichts vor, der nach dem Willen der Verwaltung öffentlich gemacht werden darf. Vom 01.10. bis zum 31.12.2012 hat das RPA 81 Vergaben geprüft. Andere Prüfungen mussten an Dritte vergeben werden, da nur ein technischer Prüfer zur Verfügung stand. Eigentlich Grund genug für die Verwaltung zu prüfen, ob nicht durch Erhöhung des Personalbestandes beim RPA, Mittel eingespart werden könnten. Aber – wovon träum ich eigentlich nachts?????
Bauordnungsamtsleiter Marusic gibt einen Überblick über den Abschlussbericht für den Einsatz der Freistrahlanlagen im Banter See, der von einem wissenschaftlichen Institut erstellt wurde. Zwar wäre das Blaualgenvorkommen im Zeitraum des Betriebes der Freistrahlanlagen zurückgegangen, man sei aber der Meinung, dass das vor allem andere Ursachen habe und werde deshalb den Betrieb der Freistrahlanlagen nicht weiter fortsetzen.
Herr von Teichman möchte diesen Bericht auch schriftlich vorgelegt bekommen und zieht die Schlussfolgerungen in Zweifel. Es sei offensichtlich, dass eine Vermischung der verschiedenen Wasserschichten stattgefunden habe. Das Verfahren habe sich aus seiner Sicht bewährt und sollte fortgesetzt werden.
Herr Föhlinger zeigt sich erstaunt, dass ein Bericht diskutiert werden darf. Vielleicht ist er der Meinung, dass wenn die SPD schon den Mund hält, das gefälligst auch alle anderen tun sollen. Aber da ist er bei Herrn von Teichman an der falschen Adresse.
Herr Reuter [CDU] ist entsetzt darüber, dass hier der Abschlussbericht eines renommierten wissenschaftlichen Institutes angezweifelt wird.
Herr Marusic muss eingestehen, dass die vorgestellten Schlussfolgerungen nicht Bestandteil des Abschlussberichts sind, sondern von der Verwaltung gezogen wurden.
Na, da hat sich die Nachfrage doch gelohnt. Wie peinlich für Herrn Reuter und Herrn Föhlinger!!
… und last but not least hat der ehemalige Ratsherr Horst Radmer [Danke dafür!] eine Bürgerfrage eingereicht, die sich nach der Höhe der Vergütungen der Ratsmitglieder und sonstiger Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen erkundigt.
Antwort des Herrn Stoffers: Im Jahre 2012 insgesamt ca. 118 000€, davon 82.000€ an Ratsmitglieder und 36.000€ an Dritte in Aufsichtsräten 100.000€, davon 64.000€ an Ratsmitglieder und 36.000€ an Dritte
in Gesellschafterversammlungen 17.400€ an Ratsmitglieder
Seine Zusatzfrage: Sollten die Höchstbeträge dieser Vergütungen über die hinaus das Geld an die Stadt abgeführt werden sollte aufgrund der Haushaltslage nicht gesenkt werden?
Antwort Stoffers:
„Bei einer Re-Strukturierung der Gesellschaften ist ggf. über eine Anpassung zu beschließen. Die Haushaltslage ist kein Indikator für die Höhe der Vergütungen, sondern der zeitliche oder sonstige Aufwendungen, sowie die Größe der Gesellschaft und die Funktion des Mitglieds.“
Das würde ich zu gern mal bei Lohnverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitsgebern hören: Die Kassenlage ist kein Indikator für die Höhe der Entlohnung! Wäre doch schön!
Anscheinend ist man immer noch nicht bereit, mit gutem Beispiel voranzugehen, aber ehrlich gesagt, alles andere hätte mich auch erstaunt.
… und so ist wieder mal eine Sitzung vergangen, zumindest der öffentliche Teil, in der sich die Worte „Bürgernähe“ und „Transparenz“ als nur im Wahlkampf gebrauchte Floskeln der beiden Mehrheitsgruppenverbündeten CDU und SPD entpuppt haben.
Ich wünsche allen „Frohe Ostern“ auch, wenn ich mich mehr für den Osterhasen begeistern kann, als für die Folterdarstellung eines armen Mannes, der erst für tot gehalten wurde und dann aber doch nicht gestorben sein soll.
Bis zum hoffentlich-Frühling-April
Anette Kruse-Janßen nicht von gestern
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