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Herr Michalski, wo waren Sie VOR Umbenennung des RNK Klinikums? 21|02|2015
Kaum ist das Reinhard-Nieter-Krankenhaus umbenannt, folgt der nächste Skandal.
Der entschiedene Verfechter von Grundrechtsentzug für Banter-See-Demonstranten Maik Michalski, macht sich stark für die Beibehaltung des bisherigen Namens "Reinhard-Nieter-Krankenhaus" - genau in dem Moment, als nichts mehr daran zu ändern ist.
Klar, kann ich schon verteh´n. Man möchte sich ja nicht zwischen verschiedene Stühle setzen. Die Mächtigen in Wilhelmshaven haben schon seit langem beschlossen, den bisherigen Namen in das schneidige und moderne, aber natürlich auch unpersönliche "Klinikum" zu ändern. Damit wird in der Tat der Name eines bedeutenden Wilhelmshaveners aus der Stadterinnerung gelöscht, wie es MM richtig feststellt. Aber warum kommt Herrn Michalskis Protest erst jetzt? Pünktlich in der selben CZ-Ausgabe [18.2.15] wie das Foto über die Aufstellung des neuen Klinik-Schildes im Beisein des gesamten Aufsichtsrates [ohne Herrn Debring]?
Die Breaking News des Tages sind eigentlich der Rücktritt von allen Krankenhaus-Ämtern durch Rechtsanwalt Debring. Dieser hatte nur ein paar Minuten vor dem Aufstellen des neuen Schildes seinen Rücktritt erklärt – bis dahin ohne Begründung.
Aber auch mit dem will sich Herr Michalski es wohl nicht verderben. Der SPD-Ratsherr verfügt schließlich über umfangreiche europarechtliche, kartellrechtliche, wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Rechtskenntnisse. So jemanden will man sich warm halten.
So stellte Herr Rechtsanwalt Debring es jedenfalls selbst von sich dar in der Containerzeitung v. 17. September 2014 auf S.7. Eigentlich ist Herr Debring nur Familienrechtsanwalt. Aber als Herr Wagners Pläne eines Klinikneubaus durch einen Aufstand der Ärzte bedroht wurden, zog Herr Debring damals die gesamte Palette [angemaßter?] juristischer Kompetenz aus dem Ärmel: Die Containerzeitung titelte damals "Gemeinsame Geschäftsführung rechtlich nicht möglich".
Nachdem Chefärzte des St. Willehad-Hospitals und des Reinhard-Nieter-Krankenhauses in einem offenen Brief die neue Klinikleitung aufgefordert hatten, die Möglichkeit eines gemeinsamen Geschäftsführers Frank Germeroth [Geschäftsführer Nordwest-Krankenhaus] für alle drei Krankenhäuser der Region ernsthaft zu prüfen, bekamen die betreffenden aufmüpfigen Ärzte erst einmal einen kräftigen Rüffel von oben und dann kam die öffentliche Stellungnahme vom Aufsichtsrat-Vorsitzenden des RNK, RA und Ratsherr Peter Debring [SPD], in der WZ, daß eine solche gemeinschaftliche Geschäftsführung RECHTLICH nicht möglich sei. So als ob im Grundgesetz stünde, "Krankenhauszusammenschlüsse unter Kommunen sind bei Todesstrafe verboten!".
Inhaltlich erwähnte Herr Debring in dem damaligen Artikel nicht einmal irgendeine Vorschrift aus dem aktuell gültigen Recht, mit Ausnahme der "Untreue" nach Strafgesetzbuch [StGB]. Stattdessen holte er mit der Mega-Keule aus, "Wettbewerbs-, Europa-, Kartell- und Krankenhausrecht" würden einen solchen Zusammenschluß völlig UNMÖGLICH machen.
Bereits hier würde ich gerne in Frage stellen, ob Herr Debring in den genannten Rechtsgebieten wirklich selbst über belastbare Kenntnisse verfügt. Da er in Wilhelmshaven allgemein bekannt ist und wohl noch nicht in den großen Rechtsstreitigkeiten von irgendwelchen internationalen Konzernen aufgefallen ist, wo Wettbewerbsrecht, Europarecht, Kartellrecht usw. ernsthaft eine Rolle spielen würde, sondern mehr das Amtsgericht Wilhelmshaven seine Heimat ist, wo doch eher etwas kleiner gekocht wird, ist Herr Debring dann wohl selbst mulmig geworden mit solch einer Kompetenz-Protzerei und hat dann die Bemerkung hinterhergeschoben, es gäbe „entsprechende Stellungnahmen eines Münchner Anwaltsbüros, die dem RNK seit dem 21. August [2014] vorlägen" - Zitatende.
Der Aufsichtsrat des RNK hat diese Stellungnahme nie bekommen. Die BASU, die in dem Gremium vertreten ist, hat bereits mehrmals die Klinikleitung und den Rechtsanwalt Debring, der damals Aufsichtsratsvorsitzender des RNK war, aufgefordert, diese angebliche Stellungnahme dieses Münchner Anwaltsbüros vorzulegen. Bis heute Schweigen im Walde. Irgendwie erscheint mir auch die Formulierung in der WZ damals [17.9.14] verräterisch, die von StellungnahmEN, also im Plural, spricht.
WER hat das Anwaltsbüro beauftragt, und warum dann gleich MEHRMALS?
Sollten sich diese öffentlichen Angaben des Herrn Debring als falsch oder sogar als Bluff herausstellen, wäre das ein Betrug der Öffentlichkeit, wo man sogar selbst mal überlegen müßte, ob man da nicht rechtliche Schritte gegen den Herrn Rechtsanwalt vornimmt. Wenn ein Rechtsanwalt unter Verweis auf seinen Wissensvorsprung Tatsachen "erfindet", wäre das unter aller Kanone. [Siehe hierzu auch ausführlich in meinem Artikel damals: 23.10.14: Maximale Dispositionsfreiheit der Unternehmer – minimale Lebensentwurf-Aussichten der Bevölkerung.
Aber so etwas thematisiert Herr Michalski in seiner Glosse zur Klinik-Umbenennung nicht. Bloß keinen Staub aufwirbeln.
Ob die neue Namensgebung, die jetzt gleich an zwei Tagen hintereinander mit Fotos und viel Text von unserer geliebten Containerzeitung breit getreten wird, so geglückt ist, möchte ich auch noch aus anderen Gründen bezweifeln:Den Namen "Klinikum" tragen solch renommierte Institutionen wie "Universitäts-Klinikum Freiburg" – letzter Arbeitgeber Keils bis zu dessen fristloser Kündigung – Klinikum Augsburg oder Klinikum Bayreuth [mittlerweile nicht mehr so renommiert] usw. . In direkter Nachbarschaft des neuen "Klinikums" an der Klinikumstraße 1 [in spe] befindet sich eine Fachhochschule. Ist dadurch das neue Keil-Klinikum ein "Universitäts-Klinikum"? Die Studenten kennen sich mit Sicherheit mit Nervenbahnen von Computern und Robotern und anderen Materialleitungen aus. Aber möchte man sie deshalb auch an die Patienten an der Klinikum-Keil-Straße 1 heranlassen? Bei so manchem Patienten könnten falsche Erwartungen geweckt werden, wenn dieser bei der Einlieferung ins Krankenhaus den neuen Namen liest und denkt: "Wow! Hier bin ich im modernsten Krankenhaus weit und breit! Und die Uni ist gleich nebenan!"
Nun noch zu einem weiteren Problem, welches Herr Michalski angesprochen hat: Der Wilhelmshavener Reinhard Nieter soll jetzt ersatzweise irgendwo anders in der Stadt eine Würdigung erhalten. Wie soll das geschehen? Ist da wirklich eine Umbenennung des Klinik-Vorplatzes ausreichend?
Nun den Bismarck-Platz können wir nicht in Reinhard-Nieter-Platz umbenennen. Da würde es einen Sturm der Entrüstung der neo-konservativen Lobby in Wilhelmshaven geben. Wenn man jetzt eine Straße nach ihm [um]benennen wollte, sollte diese Straße entsprechend bedeutend und viel genutzt sein. Aber welche sollte man da nehmen?
Da Herr Michalski der Meinung ist, daß jedes Schulkind in Wilhelmshaven die Abkürzung RNK kenne, schlage ich folgendes vor: Zunächst nennt man die Peterstrasse in Peterwagenstrasse um. Nachdem sich die Wilhelmshavener Bevölkerung in die Bedeutungsveränderung entsprechend gewöhnt hat, könnte man diese Strasse dann in "RNK-Strasse" umbenennen. Weil die Wilhelmshavener Schulkinder ja schließlich nur die Abkürzung kennen und nicht den vollen Namen. Peterstrasse wird also zu RNK-Strasse.
Eine Haftung für eventuelle Schadensfälle, die dadurch entstehen, daß sich Rettungsfahrzeuge oder Privatleute im Ernstfall zukünftig dort verfahren und in der alten Peterstrasse vergeblich nach einem echten Krankenhaus suchen, übernehme ich ausdrücklich nicht. Auch aus europarechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, kartellrechtlichen, krankenhausrechtlichen und auch weltraumrechtlichen Gründen. Ich hab mich da genau erkundigt. Bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Wo, verrate ich nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Heidi Berg
P.S. Inzwischen führen drei andere Kommunen genau vor, daß das, was Herr Debring als für rechtlich völlig unmöglich darstellte, doch anscheinend geht: die Kliniken aus Aurich, Norden und Emden. Dazu: Pressemitteilung der Basu zu genau der in Frage stehenden Stellungnahme von Herrn Debring "09|02|2015: Rechtliche Fehleinschätzung oder Politisch nicht gewollt?"Landen die Bürgermeister von Aurich, Norden und Emden demnächst im Knast?P.P.S:Inzwischen hat Ratsherr Debring der Nordwest-Zeitung ein Interview gegeben. Der Rechtsanwalt und Ratsherr legt darin nicht nur seine persönlichen Gründe für die Niederlegung seines Aufsichtsrats- und Aufsichtsrats-Vorsitzenden-Mandats am ehemaligen Reinhard-Nieter-Krankenhaus dar, sondern wirft auch rechtliche Fragen auf hinsichtlich des Verhaltens des neuen Geschäftsführers des [jetzt] "Klinikums" und auch des obersten Amtsherrn, OB Wagner. So soll die Idee eines neuen "Tumorzentrums" in Wilhelmshaven wohl vor allem der "lukrativen" Unterbringung der Lebensgefährtin des Geschäftsführers Keil geschuldet sein. Eine 18.000 Euro teure Anzeige im Ärzteblatt wurde auf Kosten des Wilhelmshavener Steuerzahlers getätigt, die so angefertigt worden sein soll, daß von vornherein nur die Lebensgefährtin von Herrn Keil in Betracht komme. Dabei hätte es völlig gereicht, wenn Herr Keil seiner Freundin die Stellenausschreibung am Wochenende ins Ohr geflüstert hätte. Herrn Keil eilt nämlich inzwischen der Ruf des "Di-Mi-Do-Geschäftsführers" voraus, was so viel heißen soll, daß er Freitag mittag bereits zu seiner Freundin nach Freiburg fliegt und erst am Montag nachmittag in Wilhelmshaven wieder auftaucht. Tolles Vorbild für die übrigen Mitarbeiter im Krankenhaus!
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