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Planungsmängel der A 22/20 regierungsamtlich bestätigt
04|01|2011



Die A20/22 bleibt auch im Jahre 2011 Streitobjekt, entgegen dem Willen aller Protagonisten.

Die Presse hat sich im vergangenen Jahr vielfach dem Thema A 22/20 gewidmet, insbesondere der im Juni erfolgten Linienbestimmung.

Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BMU] zur Linienbestimmung offenbart, dass die vorangegangene Planung mangelhaft ist und die von den Autobahnbefürwortern als Meilenstein bejubelte Linienbestimmung deshalb unter erheblichem Vorbehalt steht.  
 
„Wir begrüßen die Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“ sagt Uwe Schmidt, Sprecher der Initiativen gegen die A 22/20. „Die Stellungnahme des BMU bestätigt viele unserer Kritikpunkte am bisherigen Planungsprozess.“   
 
Die A 22 steht im Bundesverkehrswegeplan als Projekt des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag. Das BMU hat untersucht, inwieweit dieser besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag sachgerecht abgearbeitet wurde und kommt dabei zu einem vernichtenden Ergebnis. 

So heißt es in der Stellungnahme u. A.:
‚Die Untersuchungen zur FloraFaunaHabitat-Verträglichkeit entsprechen in mehreren Punkten nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und dem Stand von Wissenschaft und Praxis. ... Die Zerschneidung von Lebensräumen wird in den vorliegenden Unterlagen weder bei der Ableitung von Konfliktschwerpunkten noch bei der Auswahl der am vergleichsweise wenigsten umweltschädlichen Variante berücksichtigt. ... Da eine Bewältigung der in der Umweltrisikoeinschätzung aufgezeigten Konflikte in der Sache noch nicht abgeschlossen ist, ist der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag für die weitere Planung aufrecht zu erhalten.’

Zu den Konflikten zählt das BMU den Widerspruch des Projektes mit den Strategien der Bundesregierung zur Nachhaltigkeit, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung unzerschnittener verkehrsarmer Räume.  
 
„Diese Konflikte“ – so Schmidt – „können im Rahmen der jetzt laufenden kleinräumigen Detailplanung nicht gelöst werden. Das hätte, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, frühzeitig im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erfolgen müssen. Mit der durchgepeitschten Linienbestimmung haben sich die A22-Befürworter einen Bärendienst erwiesen.

Wir A22-Gegner sehen deshalb auch diesm Jahr und allen darauf folgenden voller Zuversicht entgegen.“   




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Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



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