Bild: GRUPPO635.com | hufenbach


UMZU













VERMISCHTES






WETTER



Mixt "NGO´s"













PARTEIEN



Bild: GRUPPO635.com | hufenbach





Bild: GRUPPO635.com | hufenbach
   
Seit 24-03-2022 online:

FOTO: Hufenbach
Zur Webside (https://help.gov.ua/): [Hilfe für die Ukraine]

Beschwerde über EWE an Bundesnetzagentur
19|01|2011



Gas haben, Gas bezahlen und das Zurückzahlen erhöhter Beträge kann durch gezielte Desinformation hochkompliziert werden.

Behinderungen beim Gasanbieterwechsel seitens EWE durch monatelange Verzögerungen und durch unzulässige Preiserhöhungen während der Wechselprozedur

Die Interessengemeinschaft Energie Schortens hat sich wegen massiver Behinderungen beim Gasanbieterwechsel mit einer Beschwerde über EWE an die Bundesnetzagentur gewandt. Bei möglicherweise Zehntausenden von Kunden kommt es wegen schleppender Verarbeitung von Kündigungen durch EWE zu monatelangen Verzögerungen beim Wechsel.

Die Kunden hatten alle fristgerecht bei EWE im Oktober gekündigt und zeitgleich bei einem anderen Anbieter, meist Eprimo, eine Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt. Laut Vorschriften der GeLi Gas [Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas] war EWE-Energie verpflichtet, diese Kündigungen binnen 5 Werktagen zu verarbeiten, das heißt dem Kunden zu bestätigen und sich als Lieferant bei EWE-Netz abzumelden, damit der neue Anbieter sich dort anmelden konnte.
 
Tatsächlich lag ein großer Teil der Kündigungen bis Ende November noch unbearbeitet auf offenbar überhäuften Schreibtischen der EWE. Kunden, die Mitte November telefonisch nach ihrer Kündigungsbestätigung fragten, bekamen zur Antwort, dass sie sich noch ein, zwei Wochen gedulden möchten, die Mitarbeiter seien völlig überlastet.
 
Folge war, dass der neue Anbieter – wir nehmen hier beispielhaft Eprimo – beim Versuch, sich als Lieferant bei EWE-Netz anzumelden, scheiterte, weil noch keine Abmeldung von EWE-Energie vorlag. Und wenn Eprimo dann wegen des Kundenauftrags selbst versuchte, bei EWE zu kündigen, gab es von EWE zur Antwort, ein Lieferwechsel sei erst nach regulärem Vertragsende zum 1.4.11 möglich.
 
Mit Abbau des Bearbeitungsstaus im Dezember bekamen die Kunden von EWE dann gleich zwei Kündigungsbestätigungen, eine auf die eigene Kündigung zum 30.11.10 und eine auf die Kündigung von Eprimo zum 31.3.11. Hierdurch wurde neues Durcheinander erzeugt. Denn nun bekam auch EWE-Netz von EWE-Energie häufig eine Abmeldung zum 31.3.11 und Eprimo entsprechend erneut die Mitteilung, dass ein Wechsel erst ab 1.4.11 möglich sei.
 
So steht es leider bei vielen Kunden noch heute und es ist völlig ungeklärt, ob ein Wechsel zum 1.2., zum 1.3. oder erst zum 1.4.11 klappt. Bei normalem Ablauf hätte der Wechsel bei allen spätestens zum 1.1.11 erfolgen müssen!
 
Mit diesen Verzögerungen ist es leider nicht genug. Zusätzlich sollen die betroffenen Kunden für die Zeit, die sich der Wechsel ohne ihr Verschulden hinzieht, bei EWE auch noch höhere Preise zahlen und zwar doppelt erhöhte. Erstens sollen die vormaligen Classic- oder Online-Kunden ab 1.12.10 den ohnehin teureren Grundversorgungstarif Comfort bezahlen und das zusätzlich noch mit der Preiserhöhung ab Dezember. Für Classic-Kunden bedeutet das eine Erhöhung von 4,53 auf 5,66 Cent je kWh = 25%, für Online-Kunden von 4,38 auf 5,66 Cent = 30%!
 
Dabei ist gesetzlich in der GasGVV § 5 Abs 3 [http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__5.html] und ebenso in den EWE-AGB geregelt, dass die Kunden für die Dauer der Wechselprozedur zu den alten Preisen weiter beliefert werden müssen, also keine Preiserhöhung bekommen dürfen! Der betreffende Passus in den EWE-AGB lautet:
„Änderungen der Erdgaspreise … werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.“ [§ 5 Abs 3 - Siehe: Allg VB Lieferung Erdgas Grundversorgung.pdf]

Obwohl viele Hundert Kunden und auch wir von der IG Energie EWE darauf hingewiesen, dass die Kunden für die Dauer der Wechselprozedur Anspruch auf Belieferung zu den alten Preisen haben, hält sich EWE bisher einfach nicht an die eigenen AGB. In Standardschreiben bekommen die Kunden gleichlautend zur Antwort, dass der Schutz vor Preiserhöhungen in ihrem Fall nicht greife, weil es keinen „lückenlosen“ Übergang von der Kündigung zum 30.11. zu einer Neubelieferung ab 1.12.10 gebe, sondern zwischen Vertragskündigung bei EWE und der Neubelieferung durch einen anderen Anbieter ein „zeitlicher Versatz“ von einem oder mehr Monaten liege.
 
Dass es keinen lückenlosen Übergang, sondern einen zeitlichen Versatz gibt, ist klar, aber nur und ausschließlich für diesen Fall ist diese Schutzvorschrift in der GasGVV und den EWE-AGB ja vorgesehen:
Falls es keinen lückenlosen Übergang, sondern einen zeitlichen Versatz, sprich eine Verzögerung, beim Wechsel gibt, dürfen die Preise für diese Übergangszeit nicht erhöht werden. EWE will sich an diesen Schutzparagrafen mit der Begründung nicht halten, dass der Fall eingetreten ist, für den der Paragraf geschaffen wurde!

 
Der Kunde verstehe dieses Unternehmen und vor allem seine Führung!

Quelle: Interessengemeinschaft Energie Schortens


Startseite/Aktuell | Kontakt | Links | Termine | Impressum | Karikaturen |
Fiktive Interviews| Schicken Sie uns Ihre Leserbriefe | Archiv | Spenden |
Leserbriefe | Newsletter |

Wilhelmshavener Momente

Bild: GRUPPO635.com | hufenbach

Die Darstelllung des "Trio Infernale Wilhelmshavens" sorgt für Aufregung.
Eine Menge Wilhelmshavener Bürgerinnen protestieren unter dem Motto "Planungswahnsinn am Banter See tut 5.000 Menschen weh" für den Erhalt des Banter Sees, so, wie er ist. Sie wehren sich gegen eine Wohnbebauung für "Priveligierte". Mehr dazu in einem Video ... [das Bild ist vom 15-07-2014] ... .... zum Video | youtube ...



Wenn Sie auch ihre ganz persönlichen Momente auf dem Bürgerportal Wilhelmshaven veröffentlichen möchten, senden Sie ihre Bilder an:
redaktion@buerger-whv.de
Vielen Dank!

Archiv:
Archiv | Wilhelmshavener Momente
nach oben