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Auskunftspflicht: Menzel scheitert erneut gegen FDP 30|03|2010
Das Wilhelmshavener Auslaufmodell: Eberhard menzel [SPD], der so lange auf Steuerkosten klagt, bis ihm jemand sagt, das er eine Haushaltssperre erlassen hat?
Bundesverwaltungsgericht Oberbürgermeister muss Ratsmitglieder über Honorare informieren
Wilhelmshaven – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Wilhelmshavener FDP-Fraktion in der Auffassung bestätigt, dass Wilhelmshavens Oberbürgermeister Eberhard Menzel verpflichtet ist, bestimmte Auskünfte an die Ratsmitglieder zu geben. Das teilte FDP-Fraktionschef Dr. Michael von Teichman jetzt mit.
2005 hatte die FDP nach Details über die Verwendung von Geldern bei der Wilhelmshavener Wirtschaftsförderung [WFG] gefragt. Die Auskunft war von Menzel mit dem Hinweis verweigert worden, es handle sich um die inneren Angelegenheiten einer GmbH.
„Die immerhin 152000 Euro für ,Honorare’ ließen der FDP-Fraktion jedoch keine Ruhe und so wurde Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht“, fasst von Teichman zusammen. Dort wie auch beim vom Oberbürgermeister angerufenen Oberverwaltungsgericht erhielt die FDP Recht.
Menzel wollte die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht aufheben lassen, scheiterte damit jetzt aber.
„Ich hoffe, er wird jetzt die notwendigen Auskünfte geben und nicht etwa noch vor das Bundesverfassungsgericht oder gar vor den Europäischen Menschengerichtshof ziehen“, so der FDP-Fraktionschef.
Quelle: Jeversches Wochenblatt
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