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Lidl färbt schön 09|04|2010
Lidl machte in der Vergangenheit mehrfach mit negativen Schlagzeilen auf sich aufmerksam.
Klage wegen Täuschung von Verbrauchern
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat am 6. April 2010 Klage gegen Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Sie wird dabei von der Kampagne für Saubere Kleidung [CCC] und dem European Center for Constitutional and Human Rights [ECCHR] unterstützt. Das Bündnis wirft Lidl vor, sich nicht an das in der Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textilzulieferern in Bangladesh zu halten.
In einem Werbeprospekt vom Januar 2010 heißt es: „Lidl setzt sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen ein. Wir bei Lidl vergeben deshalb unsere Non-Food-Aufträge nur an ausgewählte Lieferanten und Produzenten, die bereit sind und nachweisen können, soziale Verantwortung aktiv zu übernehmen.“ Zudem weist Lidl in der Öffentlichkeit immer wieder auf seine Mitgliedschaft bei der Business Social Compliance Initiative [BSCI] hin. Diese internationale Initiative des Einzelhandels setzt sich für Sozialstandards bei den Lieferanten ein.
Der BSCI-Verhaltenskodex enthält Regelungen zur Arbeitszeit, zu Löhnen, zur Diskriminierung und zur Gewerkschaftsfreiheit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation [ILO].
Eine Verpflichtung der Mitglieder zur Gewährleistung der Sozialstandards enthält der Kodex allerdings nicht. Die Zahl der Mitgliedsunternehmen des BSCI steigt und liegt heute bei 475; im Jahre 2003 waren es nur 60 Firmen. Die Mitgliedschaft verleiht den Unternehmen den Anschein fairer Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben.
Bei Lidl allerdings ist der erweckte Eindruck falsch, wie sich aus einer vom ECCHR und der CCC in Auftrag gegebenen Untersuchung ergibt. Die Studie
beschäftigt sich mit den Arbeitsverhältnissen in vier in Bangladesh gelegenen Zulieferbetrieben der Firma Lidl. Die befragten Näherinnen berichten von unmenschlichen Arbeitsbedingungen: Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten. Die beschriebenen Verhältnisse verstoßen gegen die ILO-Konventionen, den BSCI-Verhaltenskodex und gegen die Selbstverpflichtung Lidls.
„Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen der öffentlichen Darstellung Lidls und den tatsächlichen Verhältnissen in den Produktionsstätten der Lieferanten“, empört sich Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.
„Lidl betreibt Schönfärberei. Mit dem BSCI-Kodex hängt sich der Discounter ein Sozialmäntelchen um, aber die Lage der Arbeiterinnen verbessert sich nicht“, so Gisela Burckhardt von der Kampagne für saubere Kleidung [CCC].
„Lidl täuscht die Verbraucher. Auf unsere Abmahnung wollte Lidl die Werbung nicht zurückziehen. Daher haben wir jetzt Klage eingereicht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Unterstützen Sie den Prozess gegen Lidl wegen unlauterer Werbung durch Ihre Spende! Die Klage hat einen Streitwert von 50.000 Euro und kann über mehrere Instanzen gehen. Helfen Sie uns durchzuhalten! Jeder Betrag kann dazu beitragen.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das: Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 Stichwort: Lidl.
Wo fair und sozial draufsteht, muss fair und sozial drin sein!
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen fair hergestellte und gehandelte Produkte. Doch wo findet man die? Helfen kann das FAIRTRADE-Siegel. Hier eine Liste
von
Textilfirmen mit Fairtrade-Siegel.
Worauf Sie beim Textileinkauf sonst noch achten sollten, erfahren Sie iom Ratgeber „Betrifft
Textilien“.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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