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"Angie's Gigolo" zu Guttenberg in der Bredouille 04|02|2011
Auch in Wilhelmshaven ist der "Weisse Schwan" öfter zu sehen.
Innere Fürhung und Recht ist, nach wie vor, ein "Elementar-Unterrichtsfach" bereits in der Rekrutenausbildung. Hierin scheint Herr zu Guttenberg nur arg kärglich "bewandert zu" sein.
So lange die Ursachen der Todesfälle beider Kadettinnen auf der Gorch Fock nicht zweifelsfrei aufgeklärt worden sind, sollte - nach meinem Dafürhalten- die künftige Ausbildung der Offiziersanwärterinnen auf dem Schulschiff ausgesetzt werden. Für den "Tod beim Waffenreinigen" eines Heeressoldaten in Afghanistan [wenn es denn so war] könnten, nach meiner Ansicht, mehrere in kausalem Zusammenhang stehende Fakten als "Unglück bestimmend" in Frage kommen.
Ich halte es für durchaus möglich, dass es seitens der Vorgesetzten, sukzessiv zunehmend, an Führungsschwäche mangelt, und unter diesen Defiziten bleiben elementare Vorschriften ausser Acht. Somit ist, präventiv, eine wesentlich intensivere Kontrolle insbesondere des Führungspersonals an "vorderster Front" in Bezug auf sich eingestellte psychische Störungen anzuraten, wozu wiederum eine höhere Anzahl bestqualifizierter Fachärzte zu Hilfe genommen werden sollten, bzw.: müssten.
Die allein an Blasiertheit grenzenden Verbalisierungen des amtierenden Bundesverteidigungsministers wie bei seinen "publikumswirksamen" Resümees in seiner-TV-Show aus dem Kriegsgebiet heraus, als auch im Verteidigungsausschuss des BT, erachte ich als kaum opportun in Hinsicht auf seine Pflicht zur Fürsorge gegenüber der Truppe, bzw.: wird jene dadurch in keinster Weise gerecht!
Ihm mangelt es augenscheinlich an Erfordernis zur Reife und "recht angewandter" Autorität im Amte. Der Langmut der Kanzlerin, die ihm noch in der dritten KW die "Hand vorm Hintern" hielt, kann ich absolut nichts abgewinnen.
Derzeit ist eine präzise Aufklärung aller in Frage stehenden Unglücksfälle- dem Andenken dieser Gefallenen zutiefst verpflichtend - unabdingbar. Die Angehörigen, Freundinnen und Freunde haben zudem ein verbürgtes Recht darauf.
Hajo-Gerd Oltmanns
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