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Wagner klagt ausgebildete Fachkräfte auf die Straße
09|08|2013



"Wer wagnert gewinnt!", stand einmal auf Andreas Wagners T-Shirt und denen etlicher Mitsympatisanten – inzwischen hat sich der Wilhelmshavener Oberbürgermeister charakterlich anscheinend für "Friendly Fire" entschieden!

Ein verheerendes Signal an die Jugend und weitere Auszubildende in den städtischen Betrieben von Wilhelmshaven.

Die Technischen Betriebe Wilhelmshaven, kurz TBW, ein Zusammenschluss aus den ehemaligen "Wilhelmshavener Entsorgungsbetrieben [WEB]" sowie "Straße und Grün" bilden Fachkräfte aus.

Diese ausgebildeten Arbeitnehmer haben nach §58 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz [NPersVG] den gesetzlichen Schutz unbefristet übernommen zu werden:
Zitat: " ... [2] Verlangen die in Absatz 1 genannten Auszubildenden innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen den Auszubildenden und dem Arbeitgeber im Anschluss an das erfolgreiche Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

[3] Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Personalvertretung oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfolgreich endet. ... "
[Quelle: § 58 NPersVG | Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)]

Der Betriebsausschuss der TBW wurde schriftlich vollumfänglich über den Vorgang informiert, dass nun zwei fertig ausgebildete Jugendliche praktisch aus dem eigenen Betrieb geklagt werden sollen.

In dem Schreiben heisst es zu den beiden Ausgebildeten mit gutem und sehr gutem Abschluss, sie:
Zitat: " ... haben vom 01.08.2010 bis 25.06.2013 bei den Technischen Betrieben der Stadt Wilhelmshaven ihre Ausbildung als GärtnerIn mit der Fachrichtung Zierpflanzenbau absolviert. Seit Februar engagieren sich die beiden als JAV [Anm. d. Red.: Jugend- und Auszubildendenvertretung] für die Interessen der jugendlichen KollegInnen und Azubis. Die jungen KollegInnen arbeiten sehr gerne bei der Stadt und in ihrem Beruf und haben im Juli mit guter und sehr guter Note ihre Ausbildung abgeschlossen ... "

Eigentlich wäre das doch ein Grund zum Feiern und imagemässig ein Aushängeschild für Wilhelmshaven – Pustekuchen, denn die beiden Jugendlichen sitzen nun zwischen den Stühlen und sehen, trotz kommunalem Stellenplan, der sehr wohl offene Stellen für GärtnerInnen vorsieht, einem Prozeß der Stadt Wilhelmshaven vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg entgegen, vertreten durch Oberbürgermeister Andreas Wagner.

Die beiden Jugendlichen fordern nicht mehr als Gesetz und Tarifvertrag vorsehen und haben als Azubis entsprechend dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst, dem TVAöD §16a, den Anspruch, für 12 Monate übernommen zu werden, wenn es eine adäquate Stelle für sie gibt. Die Beschäftigungsmöglichkeit muss übrigens nicht ihrem Ausbildungsberuf entsprechen.

Hier der genaue Wortlaut des § 16a TVAöD:
Zitat: " ... Übernahme von Auszubildenden
 
1 - Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
2 - Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
3 - Der dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht.
4 - Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen.
5 - Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt.
 
Protokollerklärung zu § 16a:
Besteht kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine unbefristete Beschäftigung, ist eine befristete Beschäftigung außerhalb von § 16a möglich. ... "
[Quelle: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes | siehe dazu: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände]

Dieser "Beschluss" ist nach unseren Recherchen auch am Gesamtpersonalrat vorbei, also wieder einmal im Alleingang entschieden worden.

Der Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven, Andreas Wagner, ist inzwischen bekannt für solcherlei Alleingänge und fiel nicht zuletzt durch die eigenmächtige Parkgebührensenkung ohne Ratsbeschlusss für den sogenannten "Fliegerdeich" am Südstrand von Wilhelmshaven einigen kommunalen "Volksvertretern" negativ auf.

Das Signal, dass durch diesen angestrengten Prozess ausgeht, dürfte mit "verheerend" nicht ausreichend zu beschreiben sein, denn die Stadt mit einem demografischen Faktor von gefühlt "60 Plus" braucht dringend junge motivierte Menschen.

Diese eher unüberlegte Oberbürgermeiser-Aktion scheint wie natürlich unausweichlich, denkt man an die klamme Kasse der kreisfreien Kommune Wilhelmshaven, mit dem fälschlichen Beinamen "Boomtown". Dabei leistet sich die Jadestadt hochhonorierte Beamte, zuvorderst den Oberbürgermeister selbst, mit einem Grundgehalt von über 7.000 Euro monatlich [B6 Besoldungsordnung: ab 01.03.2010 = 7.757,98 Euro sowie Sozialzuschläge in Höhe von rund 200,00 Euro], zuzüglich etlicher Tantiemen aus Nebenpöstchen in Aufsichträten oder Ausschüssen der hoch defizitären Wilhelmshavener Gesellschaften, geschätzt etwa 40.000 zusätzliche Euro.

Wer sparen will, sollte eigentlich vorbildlich handeln. Dazu zählt leider nicht der Wilhelmshavener Oberbürgermeister. Der "glänzt" eher durch Mitnehmerqualitäten, ähnlich den RatskollegInnen, die auch in diesen Gremien sitzen und natürlich wenig bis gar nicht gewillt sind auf diesen selbstkonstruierten Geldsegen von offiziellen 118.000 Euro jährlich, der übrigens zu Teilen auch nicht verfassungskonform in die jeweiligen Parteikassen wandert, verzichten zu wollen. Wir erinnern hier einmal an den Aufsichtsrat der Wilhelmshavener Wirtschaftsförderung, wo man, wenn man Mitglied ist, auch Geld bekommt, wenn man nicht an Sitzungen teilnimmt.

Wilhelmshaven hat nun eine schleichende Ausdünnung städtischer Angestellter vor sich, denn die sind aus Sicht Wagners teuer. Zusätzlich versucht Wilhelmshaven sich schon probeweise in der Privatisierung kommunentechnischer Aufgabengebiete, wie z. B. der Verwaltung der städtischen Laternen. Schon die Übernahme durch die Firma SWARCO V.S.M. GmbH aus Berlin klappte nicht ganz reibungslos und wurde von den Gas- und Elektrizitätswerken Wilhelmshaven [GEW] im Heimatblatt mit technischen Problemen begründet – schaun wie ´mal, wo das 4jährige Experiment endet.

Fader Beigeschmack

Die TBW haben noch mehr, als diese zwei Jungenlichen in ihrem Ausbildungsprogramm.

Die könnten diesen tragischen Verwaltungakt als zukünftiges Signal deuten, das da heissen würde:
"3 Jahre Ausbildung: Mit super Zeugnis ab in die Arbeitslosigkeit"

Sollte die Stadt den Prozess gewinnen würde sich zukünftig die Frage stellen, warum man sich als junger Mensch ohne Übernahmeaussichten bei den Technischen Betrieben Wilhelmshaven ausbilden lassen sollte! Das wiederum wäre dann verwaltungstechnisch betrachtet die aktive Negativ-Imagepflege für Wilhelmshaven.

Spätestens, wenn man die Belegschaftsquerelen des Reinhard-Nieter-Krankenhauses der vergangenen Jahre betrachtet, müsste einem schlagartig klarwerden, was für Konsequenzen diese Art von "Lohndumping" und letztendlich Arbeitnehmerentledigung nach sich zieht. Das RNK sucht händeringend nach Fachkräften und Auszubildenden, das wegen der innerbetrieblichen Regelung von verschiedenen Vergütungsklassen gleicher Tätigkeiten in den vergangenen Jahren als letzte Adresse galt, um z. B. eine Ausbildung zu beginnen.

Schlimmstenfalls könnte der eventuell richterlich bestätigte Rausschmiss dieser Jugendlichen bei den TBW zu einer "neuen Normalität" werden und sich als Freibrief für zukünftiges Verwaltungsverhalten verselbständigen.

"Wilhelmshaven geht besser", lautete das Credo eines einstmals ambitionierten Oberbürgermeisterkandidaten für Wilhelmshaven ... hieß der nicht Andreas Wagner und hat der nicht ´mal gesagt, "es gilt für die nächsten 8 Jahre der Oberbürgermeister aller Wilhelmshavener zu werden" und "wir alle zusammen schaffen ein besseres und liebenswerteres Wilhelmshaven"?

Zahlen und Beträge zusammenzuzählen ist eine Sache – unübersehbar ist aber Wagners Unfähigkeit darüberhinaus menschliche Konzepte zu entwickeln. Andere Kommunen finden seltsamerweise Übergangsregelungen in ein stabiles Berufsleben und helfen – Wagner klagt.

Restriktionen und rechtliche Schritte, die letztendlich auch Steuergeld verschwenden, scheinen sich als eine Spezialität vom Oberbürgermeister Andreas Wagner herauszukristallisieren.

Menschlichkeit und Weitsichtigkeit hat dieser Oberbürgermeister anscheinend nicht auf dem "Schirm" und das Credo seiner Antrittsrede am 8. Januar 2012 scheint längst vergessen.
 
Vielleicht ist sein nächster angestrebter Job ja Finanzberater bei Goldman Sachs – das würde einiges erklären – denn dort zählen Boni, Verschwiegenheit und abstrakte intransparente Finanzkontrakte zu Lasten des Gemeinwohls und letzendlich einzelner.

Wilhelmshaven geht wesentlich besser – aus dem aktuellen Blickwinkel betrachtet wohl eher ohne Andreas Wagner.


Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven


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