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Das Niedersächsische Umweltministerium verletzt EU-Richtlinie
03|08|2010



Was da aus den Schiffsschornsteinen unüberwacht entweicht gilt zu den schlimmsten Umweltverschmutzungen - auch in Wilhelmshaven.

Am 31.12.2009 trat eine neue EU-Richtlinie über den maximalen Schwefelgehalt von Brennstoffen in Kraft, die von Seeschiffen in EU-Häfen eingesetzt werden dürfen. In den niedersächsischen Häfen liegende Schiffe können ihre Motoren trotzdem immer noch mit schwefelreicheren Brennstoffen betreiben.

Dies bestätigte das Niedersächsische Umweltministerium auf unsere Nachfrage. Es vertritt die irrige Ansicht, dass die diesbezügliche EU-Richtlinie 2005/33/EG erst zum 31.12.2010 umzusetzen sei. Dies geht aus ihrem Antwortschreiben auf eine Anfrage der GNU hervor.

In dem Brief vom 19.04.10 heißt es u.a.:
Allerdings greift auch die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 wegen der Änderungen der Richtlinie 1999/32/EG [Artikel 2] i.V.m. Artikel 4, so dass die Richtlinie erst bis zum 31.12.2010 umzusetzen ist.

Auf erneute Nachfrage der GNU sucht das Ministerium in einem weiteren Schreiben vom 20.05.10 ihre Interpretation weiter zu untermauern.

Die GNU hat sich daraufhin an einen Fachanwalt gewandt, der nach Sichtung der einschlägigen EU-Richtlinien zu dem Ergebnis kam, dass die Richtlinie 2005/33/EG schon am 31.12.2009 hätte umgesetzt werden müssen.

Vor einigen Wochen schalteten wir daraufhin die ‚Generaldirektion Umwelt’ der Europäischen Kommission ein. In Ihrem Antwortschreiben vom 08.Juli 2010 stellt die Generaldirektion klar, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie auf den 31.12.2009 festgelegt wurde. Die Generaldirektion wird jetzt selbst tätig und eine Stellungnahme von den deutschen Behörden anfordern.

Somit hat die EU-Kommission die Auffassung der GNU bestätigt, dass die Landesregierung die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2005/33/EG nicht einhält.

Quelle: Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzvereine - Wilhelmshaven und Umzu [GNU]


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