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Bundesverfassungsgericht wirft Grundgesetz der „Wirtschaft“ zum Fraß vor
21|05|2012



Grundgesetz ... wer braucht denn sowas!

Diejenigen, die unsere aktuelle „Finanzkrise“ [wie das Wort schon sagt] verursacht haben, die privaten Großbanken [die öffentlichen Landesbanken gehören dazu], haben vergangenen Mittwoch durch das höchste Gericht Deutschlands gezeigt bekommen: In Deutschland zählt nur noch, wieviel Geld man hat, und nicht wie man es bekommen hat, geschweige denn Grundrechte, Bürgerrechte, Demonstrationsfreiheit, Versammlungsfreiheit etc.

Wird jetzt alles abgeschafft. Auf dem kalten Wege, so wie es die bestens miteinander vernetzten Institutionen vergangene Woche vorgemacht haben:

Die Polizei stellt eine „Gefahrenprognose“, die Gemeinde [hier die Stadt Frankfurt] stellt eine Verbotsverfügung gegen angemeldete demokratische Versammlungen aus, die in ihren Grundrechten massiv eingeschränkten Bürger rufen die Gerichte an, im Vertrauen, diese würden die demokratische Tradition der Gerichte und der Wissenschaft wahren und die Verbote wieder aufheben, und dann das: Selbst das Bundesverfassungsgericht, welches bestens darin ausgebildet ist, konkurrierende Grundrechte sorgfältig miteinander abzuwägen und dies in genau 50-jähriger, weltweit beachteter und geschätzter Rechtsprechung stets in Erinnerung der Greueltaten und politischen Justiz der 30er und 40er Jahre getan hat, macht jetzt letzte Woche eine 180° - Kehrtwendung.

Bisher war es so, daß das Recht auf die Erledigung von Einkäufen in einer deutschen Innenstadt oder auf direktem Wege an einem Samstag zu seinem Privatziel mit dem Auto zu gelangen, dann, wenn Bürger sich zu einer öffentlichen Demonstration ihrer Meinungen zu einem bestimmten aktuellen politischen Thema zusammenfanden, vor dem grundgesetzlich hoch geschützten Versammlugnsrechts aus Art. 8 GG im Zweifel zurücktreten mußte. Grund: Demonstranten wollen auf ihre Meinung zu einem bestimmten Thema andere Mitbürger, die vielleicht von dem Thema noch gar nichts wissen, aufmerksam machen. Dies ist natürlicherweise nur dort möglich, wo sich diese anderen Mitmenschen gerade aufhalten. Man könnte jetzt natürlich auch flächendeckend sämtliche private Wohnstraßen mit Megaphon abklappern. Aber das geht auf die Schuhsohlen, eine Fußgängerzone, ein Marktplatz, wo sich das öffentliche Leben seit Jahrtausenden abspielt, ist der naheliegendere Ort für die Durchführung einer solchen „Versammlung unter freiem Himmel“.

Diejenigen, die möglicherweise im Fokus der Kritik einer solchen Veranstaltung stehen, also, z.B. bestimmte politische Parteien, Interessensgruppen etc., die so viel Macht besitzen, daß sie ihre Interessen OHNE solche mühseligen Feierabendveranstaltungen durchsetzen können, sehen solche Demonstrationen öffentlichen Bürgerwillens häufig nicht gern. Die Rechtsordnung Deutschlands war aber nach 1945 so verfaßt, daß solche Personen oder Interessensgruppen Demonstrationen gegen ihre Interessen aushalten mußten. Deutschland hatte im Dritten Reich sehr negative Erfahrungen gemacht mit der Unterdrückung jeglicher abweichender Meinung vom Führerwillen, was auch immer der dann war. Abweichende Meinungen endeten nicht selten im KZ oder bei einem  „Bewährungsbatallion“ im feindlichen Kugelhagel an der Front.

Die Ereignisse vergangene Woche in Frankfurt lassen jemanden, der die Geschichte kennt, Angst und bange werden.

Genau so hat es in der 30ern auch begonnen. Nicht mit einem Schlag, sondern Stück für Stück, wurden die demokratischen Grundrechte der Deutschen von einer Machtclique, dann aber sogar mit breiter Unterstützung aus dem Volk, überall dort, wo man persönliche materielle Vorteile für sich witterte [z.B. Wohnungsauflösungen von jüdischen Wohnungen], eingeschränkt, weiter eingeschränkt, noch mehr eingeschränkt und dann waren sie auf einmal weg. Da war es dann zu spät für alle, die noch nicht aus dem Land geflohen waren.

Ich möchte an dieser Stelle Jean-Claude Juncker zitieren, damals zur Einführung des wohlstandshalbierenden Euro 1999 [Wohlstand der normalen Bevölkerung]:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
[Jean-Claude Juncker am 27.12.1999, ist heute unser EU-Regierungschef und gleichzeitig Vorsitzender der „Euro-Gruppe“, einer demokratisch und verfassungsrechtlich nicht legitimierten Organisation].

In totalitären Regimen wird mit dieser Salamitaktik sehr gern gearbeitet, auch in solchen, über denen "Demokratie" steht. Der Neoliberalismus ist das beste Beisiel dafür – Schritt für Schritt in die Rechtelosigkeit.

Wenn jetzt am vergangenen Mittwoch das Versammlungsrecht des Grundgesetzes aus Art. 8 faktisch aufgehoben wurde, dazu noch gleich näher, ist das eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die wahrscheinlich noch nicht allen wirklich in der Dramatik bewußt ist. Schleichend und scheinbar nur einer akuten Not folgend. Deshalb wird in den Nachrichten ja bei der Meldung der Versammlungsverbote von Frankfurt [attac hatte friedliche Veranstaltungen zum Thema Banken angemeldet] sofort immer angefügt, daß die Großdemonstration am Samstag ja nicht verboten worden sei. Na, das ist ja großzügig.

Begründet wurde das Pauschalverbot sämtlicher angemeldeter Veranstaltungen in Frankfurt über das verlängerte Himmelfahrtswochenende mit gecharterten Bussen bundesweit und damit die massive Einschränkung des verfassungsrechtlich sehr hoch rangierenden [bis Mittwoch] Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG mit einer ungünstigen „Gefahrenprognose“ der Polizei:

Die Polizei, die generalstabsmäßig und para-militärisch bis an die Zähne bewaffnete Spezialeinheiten der Polizei aus dem gesamten Bundesgebiet in Frankfurt zusammen gezogen hatte [mindestens 5000 uniformierte Polizisten], behauptete im Vorfeld, sie habe Kenntnis von der Anreise etwa 2000 gewaltbereiter Demonstranten aus dem Bundesgebiet. Diese hätten die Möglichkeit, sich in dem – ein halbes Jahr ohne jede Zwischenfälle von Gewalt friedlich und von der Bevölkerung Frankfurts mit Nahrung und allerlei versorgte „Blockupy“-Camp, „zu verschanzen“. Deswegen wurde als erstes erst Mal das Camp „vorsorglich“ geräumt.

Busse von Attac-Organisationen wurden bereits auf den Autobahnen weit vor Frankfurt abgefangen und still gelegt. Ja, das waren aber nicht die von der Polizei behaupteten „Gewaltbereiten“. Gewalttätige wurden bis heute nicht gesichtet. Aber friedliche Demonstranten dann auch nicht mehr viele. Die waren schon weiträumig vorher festgesetzt oder am Weiterreisen gehindert worden.

Bei der Prüfung eines Verbots einer Versammlung im Sinne des Art. 8 GG hat das Gericht zu prüfen, ob es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß tatsächlich Leib und Leben Unschuldiger durch die Art der Durchführung der Versammlung gefährdet sind. Eine lediglich abstrakte Gefahrenprognose, geschweige denn eine reine Fantasieprognose, wie es von den Teilnehmern des Blockupy-Bündnisses der konservativen Stadtregierung von Frankfurt unterstellt wird, reicht zur Totaleinschränkung des Versammlungsrechts in aller Regel nicht aus.

Wenn alle staatlichen Institutionen an einem Strang ziehen, zur Einschränkung der Rechte von solchen Bürgern, die der Machtelite des Landes mißliebige Meinungen vertreten, inklusive der Gerichte, und sogar jetzt des Bundesverfassungsgerichts, dann ist die Gewaltenteilung, der Grundrechtsschutz, der Rechtsstaat und damit unsere Demokratie faktisch aufgehoben. Die Grundrechte stehen nur noch auf dem Papier.

Der im heute-journal am Freitag, 18. Mai 2012, zitierte „Verfassungsrechtler“, ein Prof. Michael Brenner, sagte es deutlich: „Die Konstellation hier unterscheidet sich natürlich in gravierender Weise von einer Demonstration beispielsweise in Gorleben auf der grünen Wiese, wo einfach nicht so viel an Sachbeschädigungen bewerkstelligt werden kann, und vor allem ist natürlich auch die Gefahr für Leib und Leben in der Frankfurter Innenstadt sehr viel größer, als es auf der grünen Wiese der Fall wäre.“

Das eben genannte Zitat ist ein perfektes Beispiel für eine ABSTRAKTE Gefahrenprognose: Theoretisch kann es sein, daß diese oder jene ebene Fläche außerirdische UFOS anlockt, wegen der runden Form. Also dürfen in Zukunft öffentliche Plätze nur noch eckig gebaut werden. Es werden „daher“ auf Grund dieser „Gefahrenprognose“ verwaltungsrechtliche und bauliche Konsequenzen geschaffen, bevor ein UFO sich am Tower des Fraport um eine Landegenehmigung überhaupt bemüht hat. [Man kann es auch so formulieren: das außerirdische UFO wird zu einem anderen, verdeckten Ziel als Ausrede benutzt. Der Hebel ist das allgemeine Sicherheitsbedürfnis der Menschen, der Weg das Schüren von Angst.]

Und dann:
Das ist schon raffiniert formuliert: „...  wo einfach nicht so viel an Sachbeschädigungen bewerkstelligt werden kann...“. Bewerkstelligt werden kann. Prof. Brenner, Universität Jena, geht offenbar selbstverständlich davon aus, daß primäres Demonstrationsziel der Angereisten die „Bewerkstelligung von Sachbeschädigungen“ sei. Eine unglaubliche Unterstellung. Jeder, der demonstrieren geht, will Sachbeschädigungen bewerkstelligen. Und dann noch nebenbei seine politisch unbedeutende Meinung äußern. Der Grundrechtsträger der Versammlungsfreiheit wird pauschal kriminalisiert. Dies ist die einhellige Strategie der Konservativen seit Stuttgart 21 und der neuen Gorleben und Anti-Atomkraft-Proteste.

Man sucht einen Aufhänger im deutschen Straf- und Ordnungsrecht, z.B. „Betreten des Rasens verboten!“, so wie in den USA [ich glaube Los Angeles], wo die Blumen auf einem Highway-Mittelstreifen herhalten mußten, um vor den Occupy-Bewegten geschützt werden. Die anschließende polizeiliche Räumung des Occupy-Camps dort hatte dann allerdings die komplette Zerstörung der Blumenanpflanzungen zur Folge. Daß die Demokratie nebenbei mit zerstört wurde, ist ein [gewollter] Kollateralschaden.


Dieser Verfassungsrechtler, der vom ZDF im heute-journal als „Experte“ befragt wurde zu bester Sendezeit, steht offensichtlich nicht mehr auf dem Boden der deutschen Verfassungstradition. Es soll überoffensichtlich eine neue „Tradition“ begründet werden. Eine ohne demokratischen Firlefanz, der den Markt und die Profite nur stört.

Meint dieser „Verfassungsrechtler“ ernsthaft, ein attac-Mitglied oder eine Seniorin aus Frankfurt würde einfach so in eine der Lobbies der im Bankenviertel residierenden Banken reinspazieren und Leib und Leben der dort Angestellten bedrohen?

Diese Gefahrenprognose ist so weit entfernt von der Realität wie der Glaube vieler Deutschen, daß unsere Demokratie nicht gefährdet sei. In höchstem Maße. Schritt für Schritt eben. Das ist ja der geniale Trick.

Prof. Brenner hat übrigens 1990 promoviert zum Thema "Bundesnachrichtendienst im Rechtsstaat - Zwischen geheimdienstlicher Effizienz und rechtsstaatlicher Kontrolle“. Paßt ja ganz gut. Er ist außerdem regelmäßig Gutachter oder Rechtsvertreter der CDU-Fraktion des Thüringer Landtages und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Ein unabhängiger Experte eben.

Welchen Sinn haben aber Demonstrationszüge auf der grünen Wiese?

Vor allem wohl den, daß sie niemandem außer den Demonstrierenden selbst auffallen und stören sollen. Eine Art Spontan-Ghetto-isierung von Grundrechtsträgern.

Eine unangemeldete Versammlung auf der grünen Wiese der anderen Art fand vergangene Woche statt – mit Gewaltausbrüchen und Sachbeschädigungen. Ohne vorher medienwirksam verboten worden zu sein.: Das Relegationsspiel zwischen Hertha BSC Berlin und Fortuna Düsseldorf. Wie ein twitter-Kommentator, der es bis in unser Heimatblatt geschafft hat [am Samstag], treffend bemerkte: [WZ: … Das Verbot der Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt am Main stieß in den Netzwerken auf Unverständnis:] „Wenn Fußball wegen erwartbarer Gewalt nicht verboten wird, warum dann Blockupy, wo friedliche Demonstranten erwartet werden?“ [WZ, S. 22, 19. Mai 2012]

Wir haben also folgende Rechtslage jetzt in Deutschland:
Willst Du demonstrieren, richtet sich das aber gegen Machtfaktor Nr. 1 in Deutschland, die Verursacher der Finanzkrise, also die privaten Großbanken, dann darfst Du so friedlich sein, wie Du willst. Du wirst verhaftet nach Aussprache eines grundgesetzwidrigen Verbots, kommst du auch nur 1 km in die Nähe einer solchen Großbank. Das Bankenviertel in Frankfurt ist seit Mittwoch abgeriegelt wie ein Hochsicherheitstrakt. Als hätten Terroristen oder ein hoher Staatsgast ihren/seinen Besuch angekündigt. Willst Du Dich nur schlägern und Elfmeterpunkte samt Grasnarbe aus dem Rasen reißen: solche Veranstaltungen werden nicht im voraus verboten, obwohl Gewalt vor, während und nach dem Spiel durch randalierende Fan-Gruppen bereits als voraussehbar eingeschätzt werden, lediglich das Ausmaß ist immer noch vorher unbekannt.

Die Begründung für das Versammlungsverbot en bloc in Frankfurt wurde u.a. damit begründet, daß die Frankfurter Bürger sonst nicht mehr ihren Geschäften und Einkäufen nachkommen könnten. Wie sie das allerdings jetzt aufgrund zahlreicher Straßensperren, eines durch die Polizei lahm gelegten öffentlichen Nahverkehrs und penibelster Personenkontrollen einfach so auf der Straße [„Zu wem wollen Sie jetzt frühstücken gehen? Können Sie mal genau Name und Adresse sagen?“] tun können, bleibt ungeklärt. Es hat doch den argen Anschein, als wurden hier von Seiten der Frankfurter Oberbürgermeisterin Roth [CDU] und hilfreichen Strategiebeamten Argumente zurecht gezimmert, um den juristischen formalen Vorgaben eines Grundrechtseingriffs zu genügen.

Wer Banken kritisiert, ist künftig nicht mehr ein guter Deutscher. Das ist die unmißverständliche Botschaft der CDU. Und auch des mit ihr kollaborierenden Bundesverfassungsgerichts.

Ich bin einfach nur noch fassungslos, wie unsere Staatslenker mit unserer langen Tradition des Bürgerfriedens und der Freiheit in der Bundesrepublik umgehen und eine neue Art von Polizei- und Überwachungsstaat installieren wollen. Eine Atmosphäre der Angst und des vorauseilenden Gehorsams soll verbreitet werden. Zu der und der Veranstaltung gehen wir lieber nicht hin. Dort werden wir aufgeschrieben und registriert als Teilnehmer. Von der Polizei. Das kann sich nachteilig auf spätere Stellenangebote auswirken, wo ich mich bewerben will. Wer weiß. Wer alles dann etwas weiß von mir.

Wer aber die richtige Partei wählt [rechts], und „nichts zu verbergen hat“, wie es dann so schön immer heißt, der hat ja nichts „zu befürchten“.

Herr Gauck hat in seiner Antrittsrede groß und ausgiebig von Freiheit gesprochen. Kann eine solche Freiheit in einem vom Staat selbst erzeugten Klima der Angst gedeihen? Es ist merklich still im Moment um unseren Bundespräsidenten. Müßte er als Widerstandskämpfer der letzten Sekunde nicht jetzt aufschreien und sagen, das in Frankfurt, das ist ja wie damals bei uns in der DDR! Als Montagsgebet-Teilnehmer von einer dreifachen Anzahl von Staatsdienern bewacht und eingeschüchtert wurden. Wegen friedlichen Gebeten.

„Indem der Demonstrant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffentlichkeit und ohne Zwischenschaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Persönlichkeit in unmittelbarer Weise. … wobei die Teilnehmer einerseits in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen – … - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen. ...“ [aus: Hesselberger, Grundgesetz-Kommentar, Art. 8 R. 1].

Das war einmal.

Eine schöne friedliche Woche ohne Personenkontrollen im Supermarkt

Heidi Berg

aktueller Nachtrag:
Von den von den „Prognosen“ der Polizei versprochenen 2000 gewaltbereiten Demonstranten kam kein einziger. Stattdessen 20.000 [25.000] friedliebende Demonstranten. Merkwürdig. Es gab auch keinerlei Meldungen von Festnahmen bereits auf der Autobahn, wie bei den gestoppten attac-Bussen. Komisch. Dabei war die Frankfurter Innenstadt doch extra wie ein Hochsicherheitstrakt abgesichert worden und ein ein halbes Jahr friedlich existierendes Blockupy-Camp bereits am Mittwoch „eigens dafür“ geräumt worden.
[Bericht des dlf-Radios: „Ruhige Nacht in Frankfurt“]

„Die Konstellation hier unterscheidet sich natürlich in gravierender Weise von einer Demonstration beispielsweise in Gorleben auf der grünen Wiese, wo einfach nicht so viel an Sachbeschädigungen bewerkstelligt werden kann, und vor allem ist natürlich auch die Gefahr für Leib und Leben in der Frankfurter Innenstadt sehr viel größer, als es auf der grünen Wiese der Fall wäre.“
[Prof. Brenner, Uni Jena, Experte des ZDF-heute-journals, zu den Blockupy-Verboten in Frankfurt]



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