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Kein Urlaub für "Arbeitslose"
29|06|2010



Das lokale Heimatblatt hat wieder einmal prächtig recherchiert ...

"Arbeitslose müssen ihren Urlaub anmelden" So ist ein Artikel in der Wilhelmhavener Zeitung vom 28.06.2010 überschrieben.

Dagegen gilt es groß und fett anzuschreiben. Denn in diesem Artikel wird Mumpitz mit "fürsorglicher Aufklärung" so verquilrt, das ein ungeniessbarer Brei entsteht.

RICHTIG ist, dass das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht total aufgehoben wurde. Für 3 Wochen im Jahr darf man, unter Umständen, ortsabwesend sein.

FALSCH ist, dass man die Ortabwesenheit anmelden kann. Ebenfalls falsch ist, dass man dies telefonisch tun kann. Da hätte ein Anruf beim Jobcenter gereicht ...

Leider VÖLLIG FALSCH ist die Meinung, man könne Urlaub von der "Arbeitslosigkeit" nehmen. Viele "Arbeitslose" wären heilfroh, für ein paar Wochen im Jahr von diesem Joch befreit zu sein.

RICHTIG ist, dass Ortsabwesenheit persönlich beim PAP [persönlicher Ansprechpartner] beantragt werden muss. Und dieser PAP entscheidet dann ob oder ob nicht, keinesfalls der Arbeitslose. Ebenfalls richtig ist, dass man sich am 1. Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit persönlich beim PAP zurück zu melden hat. Das alles wird garniert mit Androhungen von Sanktion bis Strafanzeige, falls man die Auflagen nicht erfüllt.

Zu diesen gehört, dass man sicherstellen muss, dass einen Schreiben vom Jobcenter auch während der Ortsabwesenheit erreichen. Denn die einzige "Erleichterung", die die Ortsabwesenheit erbringt, besteht darin, dass man in dieser Zeit keine Jobangebote bekommt. Allen anderen Obliegenheiten muss man nachkommen.

Vielleicht wäre die WZ gut beraten, geplante Artikel über "Arbeitslose" zunächst an die Erwerbslosenredaktion zu schicken.

Udo Haupert
erwerbslosenredaktion.de

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