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Ruft die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland zum Protest auf?
20|07|2010



Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven sollte sich angesichts der Artikel in der "WITZ" eigentlich energischer für Ihr "Klientel" positionieren.

Wo Licht ist, ist meist auch Schatten ... So denkt man also im Wilhelmshavener Job-Center tatsächlich über Menschen, die dort offiziell als Kunden bezeichnet bzw. geführt werden ...

Kundennähe ist Schwerpunkt ... Darüber berichtete die Wilhelmshavener Zeitung am 05. Juli 2006. Es ging dabei um eine interne Fallmanager-Schulung der Job-Center-Mitarbeiter und amtlicherseits stellte man im Beisein der WZ-Redaktion fest: "Wir geben unser Bestes". Man könnte ironisch-sarkastisch sagen: Jetzt wissen wir, wie diese Kundennähe gemeint war und was sie zum Besten gibt: Der Kunde als potenzieller Leistungsbetrüger, der ohne, dass es ihm direkt gesagt wird, unter Generalverdacht zu stellen ist?

Doch >Schlechte Zeiten für "schwarze Schafe"< überschrieb nämlich die Wilhelmshavener Zeitung einen Bericht vom 15. Juli 2010 und teilte unter anderem mit "Wo Licht ist, ist meist auch Schatten". Und Wolfgang Burkert, Wilhelmshavener Job-Center-Geschäftsführer, bestätigt das in gleichem Bericht mit den Worten: "Seit 2009 haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, den Leistungsmißbrauch konsequent zu verfolgen."

Und was wurde vor 2009 gemacht? Da gab es das "heldenhafte" Job-Center-Leistungsmißbrauchs-Triumphirat Jürgen S., Katharina K. und Geschäftsführer Wolfgang B. noch nicht.

Sehen wir mal, was Jürgen S., einer des Dreigestirns, vor 2009 machte.: Eigentlich ein lieber, braver und sozialer Beamter. Er hatte im Jahr 2005 in der Job-Center-Leistungsabteilung Sanktionsbescheide zu erstellen. Ein solcher Sanktionsbescheid vom 16.08.2005 liegt der Redaktion vor. Sanktion? Da hat sich doch bestimmt ein SGB II-Leistungsbezieher irgendeiner schlimmen Verfehlung schuldig gemacht, sonst verschickt Jürgen S. im guten Namen des Job-Centers nicht solche bösen Schreiben? Sehen wir uns den Fall mal an ...

Jürgen S., der liebe und nette Beamte verhängte eine dreimonatige 30%ige Absenkung der Regelleistung von maximal 310,50 Euro.

Begründung seines Sanktionsbescheides:
" ... Sie haben sich am 17.06.2005 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, eine Ihnen angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Ihr Zusatz zur Eingliederungsvereinbarung konnte nicht anerkannt werden. Auch im Rahmen der Anhörung rückten Sie nicht von diesem Zusatz ab. Gründe, die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar ...".


Was war bloß in den grundguten Jürgen S. gefahren? Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und kein Zwangsinstrument zur Selbstunterwerfung, also zur Entrechtung durch eigene Unterschriftsleistung. In einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag können die vertragschließenden Parteien ihre Vorstellungen [z.B. in Form eines Textzusatzes] einbringen und das wurde in jenem Falle dem SGB II-Leistungsbezieher unter Sanktionsandrohungen verweigert.

Sanktionsandrohungen mit dem Ziel einer Vertragsschließung entsprechen einem Kontrahierungszwang, dem Zwang zum Vertragsabschluss und das ist gesetzlich verboten.

Auch war die von Jürgen S. behauptete Weigerung des Abschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung eindeutig falsch, denn der SGB II-Leistungsberechtigte hatte die Eingliederungsvereinbarung nachweislich unterzeichnet. Zusätzlich zum Sanktionsbescheid erhielt der betreffende SGB II-Leistungsbezieher einen Verwaltungsakt in der Sache, worin ersatzweise jene Formalitäten festgeschrieben sind, die in der nicht zustande gekommenen Eingliederungsvereinbarung bereits fixiert wurden.

Da die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung durch den Verwaltungsakt also wieder Geltung erhielten, wurde damit logischerweise der Sanktionsbescheid überflüssig, also rechtswidrig.

Angesichts solcher Sachlage verhängte der brave Job-Center-Mensch Jürgen S. dennoch eine Sanktion und darf heute mit in diesem glorreichen Gremium sitzen, das Betrugsfälle aufdeckt?

Bis heute hat der betreffende SGB II-Bezieher die durch Jürgen S. erwirkte 310,50-Euro-Sanktion nicht erstattet bekommen. Sieht das nicht irgendwie nach Leistungsmißbrauch der Leistungsabteilung aus?

Wie wichtig vor allem auch der Wilhelmshavener Zeitung die Berichterstattung vom 15.07.2010 über Leistungsmißbrauchsfälle war, darauf wies bereits die Titelseite hin: Noch über dem Wilhelmshavener Zeitungs-Logo prangte leuchtend-rot die Zeile: >Job-Center nimmt "schwarze Schafe" mit Erfolg ins Visier - Seite 3<:

Es ist, als habe seit dem WZ-Leffers-Brief >Staat ist der Preistreiber< vom 28.06.2010 eine Hetzkampagne gegen Wilhelmshavener Erwerbslose begonnen, die sich in einem WZ-Interview >Das Problem sind taktische Fehler< vom 02.07.2010 mit dem Wilhelmshavener SPD-Ratsvorsitzenden Norbert Schmidt fortsetzte und mit dem Job-Center-Leistungsmißbrauchsbericht vom 15.07.2010 ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden hat.

Doch wo rührt sich ein Aufbegehren gegen solche gezielten konzertierten Vorgehensweisen? Es ist still in Wilhelmshaven, sonderbar still ... nichts rührt sich, wenn diese Behörde mit zumTeil höchst zweifelhaften Methoden Menschen in Notlagen treibt und öffentlich mittels Wilhelmshavener Zeitung über SGB II-leistungsberechtigte Menschen herzieht, statt ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.

Was ist los in Wilhelmshaven? Wo ist die Instanz, die gegen solche Vorgänge laut und deutlich etwas sagt?

Wo ist der dringend notwendige öffentliche Protest der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven / Friesland?



Hans-Günter Osterkamp
erwerbslosenredaktion.de 

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