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Das Ermächtigungs-Gesetz
12|07|2012



Gegenüber vom Kanzleramt wurde ein Gesetz verabschiedet, das in ähnlicher Weise auch einmal die Geschicke einer Republik veränderte - wiederholt sich hier Geschichte?

Minister Schäuble rempelt Verfassungsgericht an

Kaum hatte Minister Schäuble den Saal in Karlsruhe betreten, rempelte er auch schon das Verfassungsgericht an: Eine Verschiebung der Gesetze [des Fiskalpaktes und des ESM-Rettungsschirmes] könne zu "zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone" führen. Im Klartext: Das Gericht solle mal flott dem zustimmen, was eine übergroße Koalition aus CDU-FDP-SPD-GRÜNEN, die im Bundestag bereits dem Gesetzentwurf zugestimmt hatten, beschlossen haben. Damit er schnellstens von Bundespräsidenten unterschrieben werden kann um Gesetzeskraft zu erlangen.

Was Schäuble will, was die Bundestagsmehrheit abgesegnet hat und was Gauck zu gern unterschreiben würde, ist ein Ermächtigungsgesetz. Was zu beweisen ist [alle Original-Zitate aus dem Gesetz sind weiter untern fett gekennzeichnet]:

Im ARTIKEL 1, 1 des Vertrages richten die Vertragsparteien untereinander eine internationale Finanzinstitution ein, die den Namen "Europäischer Stabilitätsmechanismus" ["ESM"] trägt. Um schnell klarzustellen worum es geht, wird im KAPITEL 3 und dessen ARTIKEL 8 ein genehmigtes Stammkapital festgestellt, es beträgt 700 Milliarden EUR. Den Begriff Stammkapital kennt man aus Aktiengesellschaften. Die unterliegen einer ziemlich genauen Kontrolle, nicht zuletzt durch ihre Aktionäre. Die würden dem ARTIKEL 9, Abs. 3 nie im Leben zustimmen: Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen. Denn hier wird weder eine finanzielle Höchstgrenze noch eine zeitliche Anlage-Befristung festgelegt. Statt dessen sagt der ARTIKEL 10 zu möglichen Veränderungen des genehmigten Stammkapitals: Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern. Das kann alles heißen: Das Stammkapital zu verdoppeln, zu verdreifachen, oder auch noch mehr aus den Steuergeldern der Bürger herauszupressen.

Und über diesen ersten Katalog schrankenloser Ermächtigung entscheidet der ernannte, nicht gewählte "Gouverneursrat". Der besteht aus den Finanzministern jener Staaten, die den ESM beschlossen haben. Von einer Einspruchsmöglichkeit der nationalen Parlamente oder des Europa-Parlamentes ist an keiner Stelle die Rede. Auch eine Kündigungsklausel ist nicht vorgesehen. Aber es kommt noch schlimmer: Im ARTIKEL 32 wird für die Firma ESM erklärt: Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, a] bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, b] Verträge abzuschließen, und c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein. Also kann die Firma ESM andere verklagen. Aber sie kann nicht verklangt werden, denn im ARTIKEL 32, 3 steht ausdrücklich: Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art. Damit steht die Firma ESM weit über dem gewöhnlichen Bundestagsabgeordneten. Denn der genießt zwar auch rechtliche Immunität, aber die kann vom Parlament aufgehoben werden. Die Firma ESM ist über solch demokratische Möglichkeiten erhaben.

Damit an der mafiösen Struktur des ESM-Unternehmens kein Zweifel aufkommt, fährt das Gesetz im Artikel 32 fort: 4] Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen. [5] Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich. So stellt sich die Firma ESM außerhalb des Gesetzes und bekräftigt das im ARTIKEL 35 auch für ihr Personal: [1] Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Nur der Gouverneursrat selbst, schreibt das Gesetz, kann diese Immunität aufheben.

Während das Grundgesetz in all seiner großen Bescheidenheit noch die Würde des Menschen als unantastbar einstuft, wird in der ESM-AG der Kreis der Unantastbaren ziemlich eingegrenzt. Falls das Bundesverfassungsgericht diesen Anschlag auf die Verfassung nicht stoppen sollte, werden wir es künftig mit einem unkontrollierten Gremium zu tun haben, das unbegrenzt mit Geld um sich schmeissen darf, niemandem verantwortlich ist und niemals vor Gericht muss.

Das letzte deutsche Ermächtigungsgesetz war das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24. März 1933. Es diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern sie abzuschaffen.

Uli Gellermann

Quelle: Rationalgalerie

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