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Raffineriegesellschaft befürchtet Beeinträchtigungen an Brücke 01|07|2010
Noch eine Kläger im Zusammenhang mit dem angeblichen Jahrtausendhafen: Die Wilhelmshavener Raffinerie.
Klage vor dem Oberverwaltungsgericht wird Ende Juli öffentlich behandelt
Wilhelmshaven/sal - Das Oberverwaltungsgericht [OVG] in Lüneburg wird Ende Juli in ersten Instanz ein Verfahren in Sachen Jade-Weser-Port öffentlich verhandeln. Klägerin ist die Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft, teilte die OVG-Pressestelle mit.
Die Gesellschaft wende sich in ihrer Klage nicht gegen die Errichtung des Containerhafens, der in unmittelbarer Nachbarschaft der Raffinerie gebaut wird. Sie befürchte aber Beeinträchtigungen an ihren Löschbrücken durch sich möglicherweise ändernde Strömungsverhältnisse.
Die Gesellschaft fordere deshalb die Anordnung eines nochmals überarbeiteten Beweissicherungsverfahrens und einen Anordnungsvorbehalt zu ihren Gunsten.
Die Beklagten [Bundesrepublik und Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest] halten Beweissicherungen über das bereits Vorgesehene hinaus hingegen nicht für notwendig. Die Beklagten weisen im Übrigen darauf hin, dass die Rechtsvorgängerin der Raffineriegesellschaft 1975 auf alle Ansprüche verzichtet habe, die sich aus dem Vorhandensein von bestehenden oder künftigen Hafenanlagen des Landes an der Jade und den Umschlagsanlagen der Klägerin ergeben könnten. Eventuelle Mehraufwendungen bei der Unterhaltung ihrer Anlegestellen müsse die Raffineriegesellschaft als Klägerin danach selber tragen.
Die Verhandlung beginnt am 28. Juli um 14.30 Uhr.
Quelle: Jeversches
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